Was Sie benötigen
- Personalausweise
- Reisepass
- Ausweiskopien
Reisevollmacht und andere wichtige Dokumente - das gehört ins Gepäck
Prinzipiell dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nur mit einem erwachsenen Betreuer auf Reisen gehen. Doch auch dafür muss der Minderjährige wichtige Unterlagen und Dokumente im Gepäck haben. Dazu gehören:
- Der Personal- oder Kinderausweis darf nicht fehlen.
- Bei Reisen außerhalb der EU ist ein gültiger Reisepass mitzuführen.
- Die Krankenversicherungskarte muss dem Kind auf Reisen mitgegeben werden, wenn es ohne Eltern unterwegs ist.
- Eine Reisevollmacht der Sorgeberechtigten ist immer bei Reisen ohne Begleitung einer sorgeberechtigten Person ratsam, bei Touren ins Ausland sogar Pflicht.
So ist die Reisevollmacht für Minderjährige auszufertigen
Bei der Ausstellung einer Reisevollmacht sind Sie an bestimmte Formvorschriften gebunden. Dabei sind folgende Hinweise zu beachten:
- Die Reisevollmacht muss als schriftliche Einverständniserklärung so formuliert sein, dass sie ausdrücklich das Alleinreisen mit einer volljährigen Aufsichtsperson gestattet.
- Das Ziel der Reise und die Reisezeit, in der die Vollmacht ihre Gültigkeit besitzen soll, müssen angegeben sein.
- Bereits ausgestellte Vollmachten ohne Angabe der Reisezeit sind ebenfalls zulässig (z.B. bei Wiederholungsfahrten). Bei der Gültigkeit ist hierbei jedoch zu beachten, dass die Vollmacht nicht älter als sechs Monate sein darf.
- Vollständige Meldeanschrift, Kontaktdaten der Eltern (z.B. Telefonnummer), Geburtsdatum des Kindes, Reisepass- und Personalausweisdaten sind wichtige Bestandteile der Reisevollmacht.
- Geben Sie die volljährige/n Aufsichtsperson/en mit Personalausweisdaten an, die mit dem minderjährigen Kind reisen.
- Als Anlage zur ausgestellten Reisevollmacht für Minderjährige müssen Ausweiskopien der Eltern beigefügt sein.
- Bei Reisen ins Ausland sollte die entsprechende Vollmacht zusätzlich zur deutschen Variante auch in der jeweiligen Landessprache ausgestellt sein. Zumindest jedoch empfiehlt es sich, diese ins Englische zu übersetzen und beizufügen.
- Unterschrieben muss die Vollmacht von dem Elternteil sein, dass auch das Sorgerecht für den oder die Minderjährige hat. Sind Mutter und Vater sorgeberechtigt, muss also die Unterschrift beider auf der Reisevollmacht sein.
- Bei Reisen ins Ausland gelten für Minderjährige mitunter Sonderbestimmungen. So ist es mitunter nötig, dass die Einreisebestimmungen in einigen Ländern vorschreiben, dass die Reisevollmacht von der jeweiligen Auslandsvertretung beglaubigt sein muss.
- Auch das Ausfüllen landestypischer Formulare wird mitunter vorausgesetzt. Deshalb empfiehlt es sich, rechtzeitig vor dem Reisetermin bei der Botschaft des entsprechenden Reiselandes bzw. dem Auswärtigen Amt die nötigen Auskünfte einzuholen.
Weiterlesen:
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?