Wenn Sie eine Pauschalreise oder eine einzelne Reiseleistung buchen, besteht immer das Risiko, dass Sie die Reise zum vorgesehenen Reisetermin nicht wahrnehmen können. Der Reiseveranstalter oder der jeweilige Leistungsträger (Fluggesellschaft, Hotelier, Bahn, Fähre) berechnet Ihnen dann Stornierungskosten. Diese können bis zu 100 % des Reisepreises betragen.
Die Reiserücktrittsversicherung gibt es in zwei Varianten
- Unterscheiden Sie bei der Reiserücktrittsversicherung die Reiserücktrittskostenversicherung und die Reiseabbruchversicherung.
- Bei der Kostenversicherung besteht Deckungsschutz für die vertraglich geschuldeten Stornierungskosten bei Nichtantritt der Reise.
- Bei der Abbruchversicherung besteht Kündigungsschutz für die zusätzlichen Rückreisekosten bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise. Außerdem erhalten Sie den Wert der anteilig nicht genutzten Reiseleistungen vergütet.
Im Idealfall mit der Buchung abschließen
- Der Idealfall ist, dass Sie die jeweilige Reiserücktrittsversicherung bei der Buchung der Reiseleistung im Reisebüro abschließen.
- Buchen Sie online über das Internet, sollten Sie die Buchung bei einem entsprechenden Anbieter direkt vornehmen. So sind Sie auf der sicheren Seite. Schließlich müssen Sie theoretisch damit rechnen, in den nächsten 5 Minuten vielleicht reiserunfähig zu werden. Dann müssen Sie die gerade gebuchte Reiseleistung bereits wieder stornieren und Stornierungskosten entrichten.
Beim kurzfristigen Abschluss Ausschlussfristen beachten
- Viele Anbieter von Reiserücktrittsversicherungen setzen eine Abschlussfrist, bis zu der Sie spätestens die Versicherung abgeschlossen haben müssen. Diese Frist kann bis zu drei Wochen vor Reiseantritt liegen, aber auch nur sieben Tage betragen. Der Anbieter sichert sich so gegen missbräuchliches Verhalten ab, wenn Sie beispielsweise am Tag des Reiseantritts feststellen, dass Sie krank sind und die Reise nicht antreten können.
- Es gibt aber auch Anbieter, die damit werben, dass Sie die Versicherung jederzeit und kurzfristig abschließen können und keine Abschlussfristen vorgegeben werden.
- Allerdings sollten Sie sich darauf weniger verlassen, da die Versicherungsbedingungen immer die Klausel enthalten, dass Sie den Versicherungsfall fahrlässig herbeigeführt haben und wissen mussten oder hätten wissen können, dass der Versicherungsfall voraussichtlich eintreten wird.
- Ein solcher kurzfristiger Abschluss ist oder sollte also regelmäßig nur dann relevant werden, wenn Sie auch die Reiseleistung genauso kurzfristig buchen. Alles andere ist Risiko.
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