Eine Erstattung bei Reiserücktritt ist zeitabhänging
- Stellen Sie sich vor, Sie haben im Januar den Urlaub für den Juli gebucht. Schnell sind bei einer Familie für den Sommerurlaub einige tausend Euro verbraucht. Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich in der Zeit bis zum Reisebeginn die Vorfreude steigert. Umso ärgerlicher ist ein Reiserücktritt.
- Reiseveranstalter sind auch bei Krankheit nicht zu einer vollen Erstattung des Reisepreises verpflichtet. Da der Veranstalter aber unter Umständen die Möglichkeit hat, den freigewordenen Platz wieder zu besetzen, richtet sich die Erstattung nach der Dauer zwischen Reiserücktritt und Abreisedatum.
- Die Erstattungshöhe ist von Veranstalter zu Veranstalter unterschiedlich. Informationen dazu finden Sie in den Reiseprospekten.
- Wenn eine Krankheit auftritt und Sie können absehen, dass Sie den Urlaub nicht antreten können, melden Sie den Reiserücktritt sofort. Die Staffelung der Rückzahlung kann bei einem Unterschied von einem Tag der Meldung einige hundert Euro betragen.
Versichern Sie die Urlaubskosten gegen Krankheit
- Gerade bei älteren Menschen oder Familien mit kleinen Kindern ist das Risiko eines Reiserücktritts bei Krankheit gegeben.
- Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Vergleich zum Reisepreis keine weitere größere finanzielle Belastung. Sie stellt aber sicher, dass der Reiserücktritt bei einer Krankheit nicht zu einem finanziellen Fiasko wird.
- Je nach Tarifierung werden auch nicht die vollen Stornokosten übernommen, aber doch ein wesentlicher Teil davon. Mit absichern können Sie auch einen Reiseabbruch wegen Krankheit. Diese Variante ist auch wieder besonders Familien mit kleinen Kindern und Senioren zu empfehlen.
- Bei der Reiserücktrittversicherung gilt bezüglich der Meldung das gleiche, wie beim Reiseveranstalter: ein Tag Unterschied kann über die Höhe der Erstattung entscheiden. Melden Sie daher sofort, wenn Sie den Urlaub nicht antreten können.
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