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Reisepass im Ausland beantragen - so geht's

Asien verlangt einen Reisepass zur Einreise
Asien verlangt einen Reisepass zur Einreise
Für manche Reiseziele ist die Mitnahme eines Reisepasses Voraussetzung, um das Land bereisen zu dürfen. An dieser Stelle stellt sich die Frage, wie ein Reisepass beantragt werden kann, wenn der Wohnsitz eines deutschen Staatsbürgers im Ausland liegt. Erfahren Sie hier, wie Sie einen Reisepass im Ausland beantragen.

Wohnsitz im Ausland

Deutsche Staatsangehörige müssen nicht unbedingt in Deutschland leben, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu halten. Viele in den Niederlanden, Österreich oder Dänemark angestellte Deutsche leben auch an ihren Arbeitsorten. Vielleicht gehören auch Sie zu dieser Gruppe. Wenn Sie nun verreisen möchten, ist es unter Umständen notwendig, einen Reisepass zu beantragen.

  • Um den Reisepass im Ausland beantragen zu können, benötigen Sie zuerst die Anschrift der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung. Diese kann die Botschaft oder auch das Generalkonsulat darstellen. Einige Generalkonsuln können ebenfalls den Reisepass ausstellen.
  • Für die Ausstellung des Reisepasses sind Ihre Fingerabdrücke vonnöten. Daher ist es notwendig, dass Sie persönlich zu der Ausgabestelle gehen und dort den Antrag stellen.
  • Oftmals wird erwartet, dass Sie die Abmeldebestätigung von Ihrem letzten deutschen Wohnsitz vorlegen.
  • Eine Vertretung durch eine andere Person ist bei der Beantragung des Reisepasses nur in Ausnahmefällen möglich. Diese Fälle können eintreten, wenn Sie gebrechlich oder krank sind. In diesem Fall wird die Gültigkeit des Reisepasses jedoch auf ein Jahr beschränkt.
  • Denken Sie bei Ihrem Besuch in der Auslandsvertretung an Ihren Personalausweis. Dieser ist notwendig, um Ihre Identität zu bestätigen. 
  • Im Reisepass wird ein Passfoto eingeklebt. Denken Sie möglichst vor der Beantragung daran, ein Passfoto erstellen zu lassen, welches den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

Den Reisepass beantragen

  • Um den Reisepass im Ausland beantragen zu können, müssen Sie nur die Ausstellung beantragen. Unter Vorlage Ihres Personalausweises, der Abmeldebestätigung Ihres letzten deutschen Wohnsitzes, sowie eines Passfotos wird der Antrag entgegengenommen.
  • Ihre Fingerabdrücke werden direkt in der Behörde genommen.
  • Die Ausstellung des Reisepasses ist kostenpflichtig. In Deutschland liegen die Gebühren bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben bei 37,50 Euro, bei älteren Personen bei 59,00 Euro.
  • Die Kosten erhöhen sich, wenn der Reisepass im Ausland beantragt wird. Hier müssten Sie den Preis in der Behörde erfragen. Ebenfalls erhöhen sich die Kosten für die Ausstellung, wenn Sie den Reisepass im Ausland im Eilverfahren beantragen.
  • Die Bearbeitungsdauer für die Ausstellung des Reisepasses im Ausland liegt bei mehreren Wochen. Daher ist es empfehlenswert, dass Sie Ihren Reisepass rechtzeitig, möglichst mehrere Monate vor Ihrem Reiseantritt, beantragen.
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