Reha-Antrag - Widerspruch einlegen
- Haben Sie eine Absage bzw. ein Reha-Antrag wurde abgelehnt, dann müssen Sie sich wehren, indem Sie Widerspruch einlegen.
- Achten Sie darauf, wenn Sie ein Widerspruch einlegen, dass Sie Fristen einhalten müssen. Widersprechen Sie der Ablehnung des Reha-Antrags am besten sofort, wenn Sie diesen Bescheid bekommen.
- Am besten setzen Sie sich mit Ihrem Hausarzt zusammen und besprechen die weitere Vorgehensweise, um die Reha doch noch zu bekommen. Sie können auch Ihren Hausarzt bitten, eine Stellungnahme zu schreiben, die Sie dem Widerspruch beilegen.
- Schicken Sie den Widerspruch nur per Einschreiben. Wenn Sie ihn persönlich abgeben, sollten Sie sich die Abgabe bestätigen lassen, damit Sie nachweisen können, den Widerspruch fristgerecht gestellt zu haben.
Abgelehnt - so gehen Sie weiter vor
- In einem Widerspruch sollten Sie hineinschreiben, wie Sie ihr Gesundheitsempfinden beurteilen. Ein Beispiel: Sie haben eine Esssucht und brauchen Hilfe. Dabei können Sie dem Widerspruch beilegen, wie Ihre Gewichtszunahme nach der Antragstellung weiter verlaufen ist.
- Dies sollten Sie auf jeden Fall durch Ihren Hausarzt bestätigen lassen und die Sicht des Hausarztes schildern lassen. Wie sich Ihre Gesundheit verschlechtert hat und die Risiken, die sich dahinter verbergen, wenn nichts getan wird.
- Sie wurden abgelehnt und haben einen Widerspruch eingelegt und warten auf Ergebnisse. Hier können Sie nach einiger Zeit bei Ihrer Krankenkasse telefonisch nachfragen, wie es aussieht, die Reha zu bekommen.
- Bleiben Sie hartnäckig, aber freundlich und fragen Sie immer wieder nach, wie es mit Ihrer Reha steht. Gehen Sie auch regelmäßig weiter zu Ihrem Hausarzt, damit er Ihre Probleme weiterverfolgen und Ihnen helfen kann. Damit sich Ihr Zustand nicht verschlechtert oder sich sogar eine andere Krankheit entwickelt.
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