Geld für das Patenkind anlegen
- Auch wenn viele Banken in einen schlechten Ruf geraten sind: Gehen Sie zu Ihrer Hausbank oder Sparkasse und vereinbaren Sie einen Termin mit dem dortigen Kundenberater, der Sie hoffentlich schon gut kennt und daher auch wirklich sinnvoll berät.
- Doch bevor Sie diesen Termin wahrnehmen, sollten Sie sich über die Geldanlage für Ihr Patenkind schon einige Gedanken machen.
- Klären Sie zunächst, ob Sie einmalig einen bestimmten Geldbetrag anlegen wollen oder ob Sie monatlich eine fest gelegte Sparrate tätigen wollen. Davon hängt die Geldanlage entscheidend ab. So sind Einmalkäufe in Aktienfonds oder gemischten Fonds möglich oder beispielsweise ein Sparvertrag mit lukrativen Zinsen, in den Sie monatlich einzahlen.
- Wichtig ist die Frage, wie sicher Ihre Geldanlage sein soll. Eher konservative Sparverträge oder Bundesschatzbriefe sind sicher, bringen jedoch nur geringe Erträge. Eine Investition in Aktien oder Fonds ist riskanter, bringt jedoch auch höhere Beträge. Keinesfalls sollten Sie in Geldanlagen oder Sparformen investieren, die Sie nicht auch für sich selbst kaufen würden.
- Überlegen Sie auch, wie lange der so genannte Anlagehorizont für Ihr Patenkind sein soll: Soll der Geldbetrag ausgezahlt werden, wenn das Patenkind erwachsen wird, also zum 18. Geburtstag, oder schon vorher. Wenn die Auszahlung bis zum Erwachsenenalter des Patenkindes warten kann, haben Sie einen besonders langen Anlagehorizont und können eventuell in etwas lukrativere, aber riskantere Papiere investieren.
- Wenn Sie überhaupt keinen Zeithorizont ins Auge fassen, können Sie Ihrem Patenkind die Geldanlage dann übergeben, wenn sie besonders gut "dasteht". Dieser Aspekt ist beispielsweise für Aktien oder Fonds wichtig, damit Sie diese Papiere nicht dann verkaufen müssen, wenn die Kurse im Keller sind.
- Können Sie Ihrem Berater wirklich vertrauen? Versteht er ihre Anlagewünsche und fragt gezielt nach Anlagezeitraum und Risiko? Das sollte im Beratungsgespräch auf jeden Fall geklärt werden. Und kaufen Sie auf keinen Fall Produkte, die Sie nicht verstehen! Das würden Sie ja für sich selbst auch nicht tun.
- Vorsicht auch bei so genannten geschlossenen Immobilienfonds. Hier ist es oft nicht möglich, die gekauften Anteile zurückzugeben, da das Geld im Grundbesitz des Fonds steckt. Ihr Patenkind könnte in diesem Fall zwar von den Gewinnausschüttungen des Immobilienfonds profitieren, jedoch nicht ans Kapital.
- Nehmen Sie sich Zeit, die Angebote (und es sollten schon mehrere sein) des Beraters noch einmal in aller Ruhe zu Hause anzusehen und erst dann zu entscheiden.
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