Was Sie benötigen
- Rückstrahler mit E-Zeichen
Pflichten bezüglich Reflektoren am Motorrad
Vorschrift ist Vorschrift und beim Reflektor am Motorrad geht es um Ihre Sicherheit, nicht um Ihr ästhetisches Empfinden. §§ 49a - 54 StVZO // 93/92 EWG klärt Sie über die Pflichten auf.
- § 49a bezieht sich auf lichttechnische Einrichtungen und legt allgemeine Grundsätze fest. Dort heißt es, dass "rückstrahlende Mittel", also Reflektoren, dazugehören. Dort ist festgelegt, dass Reflektoren für das Motorrad keine dreieckige Form haben und parallel zur Fahrbahn angebracht werden müssen.
- Wenn Sie zwei Reflektoren am Motorrad anbringen, müssen diese symmetrisch zur Mittelachse angebracht sein und in gleicher Höhe.
- § 53 bezieht sich eindeutig auch auf die Reflektoren am Motorrad (Rückstrahler), in Absatz 4 heißt es wörtlich: "Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit zwei roten Rückstrahlern ausgerüstet sein." Auch ein Motorrad ist eindeutig ein Kraftfahrzeug, aber für diese gilt: "Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein." Sie müssen das Motorrad also mit mindestens einem, dürfen es auch mit zwei Reflektoren ausrüsten.
- Die Größe der Rückstrahler ist mit einer Seitenlänge von 150 mm angeben, wobei dreieckige Reflektoren für Fahrzeuge unzulässig sind.
- Ferner ist es Pflicht, dass der Reflektor des Motorrades sich mit der Unterkante mindestens 250 mm und der Oberkante höchstens 900 mm über der Fahrbahn befinden darf.
- Wichtig ist, Sie dürfen nur Reflektoren verwenden, die das "E"-Zeichen haben. Sie dürfen auf den Reflektor nicht einfach verzichten, weil Sie ihn nicht schön finden. Die Pflicht einen Reflektor am Motorrad zu haben dient Ihrer Sicherheit, nicht der Freude des TÜV-Prüfers.
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