Grundsätzliches zur Beleuchtung beim Motorrad
Ähnlich wie bei anderen Kraftfahrzeugen dürfen Sie auch beim Motorrad nicht einfach irgendwelche Beleuchtungen anbringen. Grundsätzlich gilt:
- Auch eine Zusatzbeleuchtung muss einem bestimmten Zweck dienen. Einfache Zierbeleuchtungen sind nicht erlaubt. Alle Scheinwerfer müssen E-Zeichen tragen, bei älteren Modellen ist auch die "Prüfschlange" erlaubt.
- Sie dürfen je einen Nebelscheinwerfer und je einen Fernscheinwerfer montieren, nicht aber einen 2. Scheinwerfer für Abblendlicht, sofern Ihr Motorrad nach deutschem Recht zugelassen ist. 2 Fernscheinwerfer sind aber auch nach deutschem und EU-Recht erlaubt.
- Nach EG-Recht dürfen Sie auch doppeltes Abblendlicht bzw. doppelte Nebellampen haben.
- Ist Ihr Motorrad nach deutschem Recht zugelassen, können Sie 2 Scheinwerfer für Abblendlicht nur dann verwenden, wenn diese als Doppelscheinwerfer mit einer gemeinsamen Streuscheibe ausgelegt sind. So ist das Motorrad eindeutig als einspuriges Fahrzeug zu erkennen.
Mit 2 Scheinwerfern durch die HU
Wie erwähnt, es kommt darauf an, ob Ihr Motorrad nach deutschem Recht oder nach EU-Recht zugelassen ist. Danach müssen Sie sich bei der Anzahl der Scheinwerfer richten. 2 Abblend- bzw. Nebelscheinwerfer sind nur bei EU-Zulassung erlaubt.
- Alle Scheinwerfer müssen ein Prüfzeichen tragen, bei Importfahrzeugen kann es Ausnahmen geben, z. B. ein SAE-Zeichen. Für die Zusatzscheinwerfer brauchen Sie keine ABE, aber das Prüfzeichen muss vorhanden sein.
- Die Nebelscheinwerfer dürfen nicht höher als der Hauptscheinwerfer angebracht sein. Sie dürfen auch am Sturzbügel montiert werden. Nach EG-Recht dürfen Sie 2 anbauen, diese müssen symmetrisch zur Mitte des Fahrzeugs stehen. Nach deutschem Recht dürfen Sie nur einen anbauen, er darf maximal 250 mm von der Fahrzeugmitte entfernt sein.
- Sowohl nach EU-Recht also auch nach deutschem Recht sind 2 zusätzliche Fernscheinwerfer erlaubt, es dürfen aber nur 2 gleichzeitig leuchten. Beim Abblenden müssen auch die Zusatzlampen erlöschen. Nach EU-Recht ist eine blaue Kontrollleuchte erforderlich, nach deutschem Recht genügt es, wenn die Schalterstellung den Schaltzustand anzeigt.
- 2 Abblendlichter sind mit Ausnahme der erwähnten Doppelscheinwerfer nur nach EG-Recht zulässig, diese dürfen maximal 200 mm von der Fahrzeugmitte entfernt sein und müssen symmetrisch angeordnet sein. Nach EU Recht dürfen Sie diese in einer Höhe von 500-1200 mm von der Fahrbahn anbauen, nach StVZO nur bis 1000 mm.
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