Als Autofahrer überholen Sie ein anderes Fahrzeug, wenn Sie an diesem Fahrzeug in derselben Richtung vorbeifahren. Voraussetzung ist, dass sich dieses Fahrzeug bewegt. An einem parkenden Fahrzeug fahren Sie deshalb nur vorbei und überholen nicht.
Die Autobahn ist keine Rennstrecke
- In der Straßenverkehrsordnung (§ 7 II a StVO) wurde das praktische Bedürfnis umgesetzt, auf einer Autobahn in einer bestimmten Situation rechts überholen zu dürfen. Wenn sich dort auf der linken Fahrspur langsam fahrende oder stehende Fahrzeuge befinden, dürfen Sie rechts vorbeifahren.
- Sie müssen jedoch jederzeit damit rechnen, dass ein links von Ihnen fahrendes Fahrzeug nach rechts auf Ihre Fahrspur herüber wechseln kann. Sie dürfen also nicht ohne Weiteres blind rechts überholen.
- Diese Ausnahmeregelung setzt voraus, dass die links von Ihnen fahrende Fahrzeugkolonne maximal 60 km/h fährt. Sie dürfen dann selbst nur mit einer geringfügig höheren Geschwindigkeit, gehen Sie von maximal 20 km/h aus, rechts überholen.
Zickzack-Fahren gilt nicht als rechts überholen
- Diese Ausnahmeregelung erlaubt nicht das Kolonnenspringen, bei dem Sie nach rechts ausscheren, um danach in die sich nächstbietende Fahrzeuglücke nach links wieder auf die Fahrspur zurückzukehren.
- Hat die Autobahn drei Fahrspuren, gilt diese Ausnahmeregelung auch im Verhältnis aller Spuren zueinander.
- Die Straßenverkehrsordnung enthält noch eine weitere Ausnahme. So gehören Beschleunigungsstreifen an der Auffahrt zu einer Autobahn noch nicht zu den Fahrspuren. Sie dürfen also, um sich in den fließenden Verkehr einzufädeln, schneller fahren als die Fahrzeuge auf der Fahrbahn links neben Ihnen. Allerdings müssen Sie sich so einfädeln, dass Sie den fließenden und vorfahrtsberechtigten Verkehr auf der Autobahn nicht behindern.
- Auf Abfahrten an der Autobahn dürfen Sie, sobald Sie von der durchgehenden Fahrbahn nach rechts abgebogen sind, rechtsseitig schneller fahren als der fließende Verkehr links neben Ihnen.
Kein Notwehrrecht gegen Linksfahrer auf der Autobahn
- Die praktisch wichtigste Regelung zum Rechtsüberholen auf der Autobahn besteht darin, dass Sie notorische Linksfahrer nicht sozusagen in Ausübung eines Notwehrrechts rechts überholen dürfen. Das Rechtsüberholverbot auf Autobahnen lässt diese Ausnahme nicht zu.
- Wenn Sie demgemäß verbotswidrig rechts überholen, dürfen Sie mit einem Bußgeld von mindestens 30 EUR und drei Punkten in Flensburg rechnen. Die Geldbuße fällt noch höher aus, wenn Sie für den Überholvorgang den Seitenstreifen benutzen oder wenn Sie andere zusätzlich gefährden.
- Bedenken Sie, dass Sie in diesen Fällen auch versicherungsrechtliche Probleme bekommen können. Ihr Kaskoversicherer kann nach einem Unfall den Umstand, dass Sie auf einer Autobahn rechts überholt haben, als grobe Fahrlässigkeit bewerten, mit der Folge, dass Sie einen Unfallschaden an Ihrem eigenen Fahrzeug selber bezahlen müssen.
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