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Rauchbelästigung durch Nachbarn - so vermeiden Sie Rauchbildung beim Grillen

Beim Grillen mit Holzkohle Rücksicht auf Nachbarn nehmen
Beim Grillen mit Holzkohle Rücksicht auf Nachbarn nehmen
Das Grillen mit Holzkohle und die dabei auftretende Rauchbelästigung durch den Nachbarn in Wohnung oder Garten kann mitunter sehr unangenehm für Betroffene sein. Doch wenigstens für das Grillvergnügen im Garten sollte sich doch eine Lösung finden.

Gerichte und Polizei werden mit Beginn der wärmeren Jahreszeit häufig angerufen, weil es zunehmend Klagen wegen einer Rauchbelästigung durch Nachbarn beim Grillen gibt. Etwas gegenseitige Rücksicht beim Grillen tut keinem weh, sondern eher gut.

Rauchbelästigung durch Nachbarn - wie soll man sich wehren?

Beim Grillen, vor allem mit Holzkohle, stehen sich sehr oft zwei nachbarschaftliche Parteien gegenüber. Die eine Partei möchte das Grillen untersagen, weil die Rauchbelästigung unerträglich ist. Der Nachbar will auf das Grillvergnügen nicht gänzlich verzichten.

  • Kommt es zu dauernder Rauchbelästigung durch einen Nachbarn und dieser hat kein Einsehen mit den Betroffenen, bleibt denen nur der Zivilrechtsweg.
  • Als Erstes kann eine einstweilige Verfügung erwirkt werden. Diese schnelle vorläufige Regelung beseitigt die gesamte Problematik allerdings nur vorübergehend. Der Streitfall Rauchbelästigung durch den Nachbarn muss letztlich im Wege einer zivilrechtlichen Klage geklärt werden. Erst dann verfügt man über eine endgültige Entscheidung.
  • In den Bundesländern Brandenburg und NRW kann aufgrund der bestehenden Gesetzesgrundlage die Polizei zur unmittelbaren Streitschlichtung gerufen werden. Setzt sich der Nachbar über die Anordnung der Polizei hinweg, drohen ihm Bußgelder. 

Wie kann man beim Grillen Streit vermeiden?

  • Beim Grillen sollte man seinen Nachbarn als unmittelbar Betroffenen nie aus dem Blick verlieren. Der Grill sollte weit genug entfernt stehen, sodass er nicht durch Qualm und Grillgeruch belästigt.
  • Grillen in der Nachtruhe (ab 22 Uhr) vermeidet man besser ganz. Die Windrichtung sollte natürlich auch beachtet werden.
  • Wer keinen Streit mit seinem Nachbarn haben möchte, lädt diesen zu seiner Party eben mit ein. Man kann das künftige Grillfest bei einem gemeinsamen Glas Bier ankündigen. 
  • Auf Balkonen von Mietwohnungen verbietet sich das Grillen mit Holzkohle von selbst (zusätzlich durch die Hausordnung). Hier bietet sich der Einsatz eines Gas- oder Elektrogrills an. 

Die besten Freunde für eine Grillparty findet man an einem öffentlichen Grillplatz. Denn hier wollen alle nur eines - Spaß beim Grillen. Von einer Rauchbelästigung durch den Nachbarn spricht man hier gar nicht.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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