Änderungen im Online- Banking durch die PSD 2 Richtlinie
Früher musste man beim Einloggen ins Onlinebanking nur eine Kundenkennung und eine Pin eingeben. Durch die neue Richtlinie ist jetzt vorgeschrieben, dass in regelmäßigen Abständen auch eine TAN zusätzlich notwendig ist, um sich einzuloggen. Dabei muss dieser doppelte Log-in jedoch nicht bei jeder Bank jedes Mal erfolgen. TAN's auf Papierlisten gehören seit dem Inkraftreten der PSD 2 Richtlinie auch der Vergangenheit an. Heute muss für jede Überweisung eine neue TAN erzeugt werden. Wie diese erzeugt wird, hängt von der jeweiligen Bank ab.
Änderungen bei Überweisungen und Lastschriften
Bei Überweisungen ändert sich nur die Art des TAN-Verfahrens. Jedoch kann man nun Überweisungen unter 30 Euro ganz ohne TAN durchführen. Lastschriften sind von der Richtlinie nicht betroffen.
Banking über eine Software
Erledigt man seine Bankgeschäfte nicht über das Online-Banking, sondern über eine spezielle Software im Home-Banking, muss man dafür seine Identität nachweisen. Dies geschieht mittels des TAN- Verfahrens der eigenen Bank. Home Banking wird jedoch nicht mehr von allen Banken unterstützt, wenn es über die alte HBCI-Schnittstelle läuft.
Neue Haftungsgrenzen bei Missbrauch der Bankkarte
Wird eine Pin beim Online- Banking missbraucht, haftet der Kontoinhaber nur bis zu 50 Euro, bis das Online-Konto gesperrt wurde. Nach der Sperrung haftet der Kontoinhaber gar nicht mehr. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz gelten jedoch andere Regeln.
Online Bezahlen
Beim Online Bezahlen müssen Zahlungen doppelt bestätigt werden. Dabei können Banken hierbei unterschiedliche Verfahren anwenden. Dies kann ein zusätzliches Passwort, eine TAN oder auch eine Verifizierung per Fingerabdruck sein.
Beim Online-Shopping dürfen Händler keine Extragebühren für eine Zahlung per Kreditkarte mehr verlangen. Zusätzlich wird auch hier das bezahlen mit der Kreditkarte in manchen Fällen doppelt abgesichert. Mit den Eingaben zur Kreditkarte bei der Zahlung prüft die Bank im Hintergrund den Vorgang. Für den Fall, dass es Auffälligkeiten gibt, kann sie eine doppelte Bestätigung anfordern durch eine TAN oder ein Passwort.
Bei manchen Banken funktioniert diese Bezahlweise jedoch nur über eine Banking-App. Wer kein Smartphone für die Bezahlvorgänge nutzen möchte, muss dann auf andere Bezahlweisen zurückgreifen, wie zum Beispiel ein Lastschriftverfahren oder einen Kauf auf Rechnung.
In manchen Fällen wird eine Bank jedoch keine doppelte Bestätigung beim Online-Shopping anfordern. Dies gilt immer bei geringen Summen von unter 30 Euro oder wenn die Bank das Risiko der Zahlung als gering einstuft. Auch bei regelmäßigen Zahlungen, muss diese oftmals nur beim ersten Mal doppelt bestätigt werden. Dies gilt beispielsweise bei Abos. Auch kann man online- Händler, denen man vertraut bei der eigenen Bank auf eine sogenannte „Whitelist“ setzen lassen. Die Bank muss den Service jedoch nicht anbieten und sie kann im Einzelfall immer eine doppelte Bestätigung verlangen.
Kontaktloses Bezahlen mit dem Smartphone
Mit dem Smartphone kann man heute kontaktlos bezahlen. Dabei muss man bei Kleinbeträgen auch keine Pin eingeben. Erst wenn mehrere Zahlungen getätigt wurden und die Gesamtsumme von 50 Euro überschritten wurde, wird die Bank wieder eine Pineingabe fordern.
Die Umsetzung der PSD 2 Richtlinie soll insbesondere beim Online-Banking, Online-Shopping und auch beim kontaktlosen Bezahlen zusätzliche Sicherheit bieten.
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