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Pro Familia - die Erstausstattung für Ihr Baby berechnen Sie so

Pro Familia unterstützt Familien.
Pro Familia unterstützt Familien.
"Pro Familia" ist die „Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung e. V". In Zusammenarbeit mit der „Bundesstiftung Mutter und Kind“, bemüht sich der Verein um Menschen, die Rat und Hilfe suchen, wenn es z. B. um die Geburt eines Kindes, dessen Erstausstattung, eine Kleinkind-Betreuung oder das Wohnen und Einrichten geht. Auf Antrag können z. B. finanzschwache Familien neben einer Beratung auch finanzielle Unterstützungen in Anspruch nehmen.

„Pro Familia“ kooperiert mit der Bundesstiftung „Mutter und Kind“

  • Am 15.07.1984 trat das Gesetz zur Stiftungs-Errichtung „Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens“ in Kraft. Dieses Gesetz ist die Grundlage, dass jedes Jahr etwa 150.000 Frauen in der Schwangerschaft, sowie jungen Müttern unbürokratisch und schnell geholfen werden kann. Der deutsche Bundeshaushalt stellt der Stiftung dazu jährlich etwa 92 Millionen Euro zur Verfügung.
  • Zweck des Gesetzes ist es, schwangeren Frauen und Müttern in finanziellen Notsituationen eine ergänzende Hilfe zukommen zu lassen. Allerdings besteht auf diese Leistungen kein Rechtsanspruch. Die finanziellen Hilfen der Stiftung, die den betroffenen Personen zukommen, sind nicht pfändbar. Die Umsetzung der Stiftungsziele übernimmt die „Deutsche Gesellschaft für Familienplanung“, kurz „Pro Familia“ genannt, die bundesweit über mehrere Landesverbände, Medizinische Zentren und Beratungsstellen verfügt.
  • Bereits während einer Schwangerschaft sollten sich finanzschwache Frauen und Mütter (z. B. Alleinerziehende, Bezieher von Hartz4 und Arbeitslosengeld) an die Pro-Familia-Beratungsstellen wenden, um finanzielle Zuschüsse zur Schwangerschaftskleidung oder Säuglings-Erstausstattung zu beantragen. Pro Familia hilft betroffenen Menschen, gesetzliche Ansprüche, wie z. B. Mutterschutz, Elterngeld, Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Wohngeld und Kindesbetreuungen durchzusetzen, als auch Spendengelder ohne Rechtsanspruch zu beantragen.
  • Zu den einmaligen Leistungen, die Pro Familia vergibt, zählt die Erstausstattung für Wohnung, Schwangerschaft und Geburt. Für ältere Geschwisterkinder können auch mehrtägige Klassenfahrten finanziert werden. Die jeweilig zuständigen Beratungsstellen finden Sie im Internet unter „Pro Familia“.

Die Erstausstattung für ein Baby kann teuer sein

  • So sehr Sie sich auch auf die Geburt Ihres Babys freuen, sollten Sie sich beizeiten Gedanken um die Erstausstattung machen, die Sie gebrauchen werden, wenn Ihr Baby geboren ist. Gut ist es, wenn Sie eine übersichtliche Tabelle erstellen, die Sie zwischenzeitlich ergänzen können. Führen Sie in Ihrer Tabelle z. B. die Bereiche Schlafen, Pflegen, Bekleiden, Ernähren und Ausfahrt auf. Auf diese Weise erhalten Sie eine gut-übersichtliche Checkliste.
  • Notieren Sie unter Schlafen, was Sie benötigen werden, wie z. B. Kinderwagen - mit Tragetasche und Regen-/Sonnenschutz,  Kinderwiege/-bett, Matratze, Bezüge, Decken usw. Selbstredend werden Sie in diversen Babyfachgeschäften die jeweiligen Warenangebote miteinander vergleichen müssen, um festzustellen, welche Angebote für Sie passend sind.
  • Bedenken Sie die Pflegeartikel, wie z. B. Wickeltisch, Wickelauflage, Wickeleimer, Badewanne, Thermostat, Pflegecreme, -öl, Lotion, Windeln, Nagelschere, Weichhaarbürste, Spucktücher usw. Für die Bekleidung sollten Sie einplanen, dass Sie Ihren Liebling sicher mehrmals am Tage umziehen müssen, wenn es z. B. spuckt. Schreiben Sie am besten sechs Bodys, Strampler, Oberteile, Strumpfhosen und Socken auf.
  • Für die Ernährung werden Sie zunächst Still-BHs mit Einlagen benötigen und später zwei bis drei Milchflaschen mit Sauger, zwei Teeflaschen mit Sauger, eine Flaschenbürste und ein Desinfiziergerät. Für unterwegs könnte eine Wickeltasche und Baby-Autoschale von Nöten sein. Im Winter werden Sie sogar einen Fellsack benötigen. Überlegen Sie in einem Beratungsgespräch mit Pro Familia gemeinsam, welche weitere Grundausstattung für Ihre Lebensumstände notwendig sind.
  • Gemäß der Leistungen nach § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB II (Sozialgesetzbuch), könnten Ihnen, je nach Ihrem Einkommen und Bundesland, Beihilfen zur Schwangerschaft und Geburt bis zu 150,- € während der Schwangerschaft und bis zu  500,- € für die Erstausstattung zustehen. Diese rechtlichen Hilfen sind von „Pro Familia“ unabhängig und müssen rechtzeitig beim Sozialamt beantragt werden. Diese Hilfen werden für einen Kleiderschrank, die Wickelauflage, das Kinderbett, die Auflage, das Oberbett, Bettlaken und Bettgarnitur bewilligt.

Auf Leistungen von Pro Familia haben Sie dagegen keinen Anspruch und der Verein behält sich eine individuelle Berechnung seiner Zuschüsse vor, allerdings dürfen Ihnen diese Zuschüsse vom Sozialamt angerechnet werden.

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