Die Mehrzahl der Verbraucher gerät ohne eigene Schuld in die Situation der Zahlungsunfähigkeit. Auslösende Faktoren sind beispielsweise Krankheit, Scheidung oder der Verlust des Arbeitsplatzes.
Privatinsolvenz - Restschuldbefreiung nach sechs Jahren möglich
Die Verbraucher- beziehungsweise Privatinsolvenz unterliegt besonderen Regeln. In erster Linie ist sie Privatpersonen (gemäß § 304 Insolvenzordnung) vorbehalten. Ehemals Selbstständige müssen bei einer begrenzten Gläubigeranzahl (19) über überschaubare Vermögensverhältnisse verfügen.
- Wird das Verfahren nach sechs Jahren erfolgreich abgeschlossen und die Restschuldbefreiung erteilt, ist der Schuldner seine Gläubiger fast alle los. Eine Ausnahme gibt es hinsichtlich offener Kosten, die das eigentliche Verbraucherinsolvenzverfahren betreffen.
- Das gerichtliche Insolvenzverfahren kostet etwa 1.000 bis 1.200 Euro. Verursacht werden sie durch Gerichtskosten, Veröffentlichungskosten, Zustellungskosten und die Kosten für einen Treuhänder.
- Können die Verfahrenskosten nicht aus der Insolvenzmasse bezahlt werden, haftet man auch nach der Restschuldbefreiung zusätzlich vier Jahre.
- Konkret bedeutet das für Sie, wenn Ihnen jemand mitteilt, dass er über eine Restschuldbefreiung verfügt, dass dieser nicht zwangsläufig über pfändbares Einkommen verfügen muss beziehungsweise in den nächsten vier Jahren kann.
Online nach Bekanntmachungen über Insolvenzverfahren suchen
- Im Internet gibt es eine Webseite, auf der bundesdeutsche Insolvenzgerichte ihre Bekanntmachungen veröffentlichen. Diese sind aufgrund der Insolvenzordnung vorzunehmen, sobald ein Schuldner den Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei Gericht gestellt hat.
- Auf dem Justizportal können Sie im Internet nach Schuldnern suchen. Dazu stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Das ist die "Uneingeschränkte-Suche" und die "Detail-Suche". Der Unterschied zwischen beiden Suchvarianten besteht darin, dass Sie bei ersterer Suchvariante alle Bekanntmachungen der letzten sechs Monate ohne irgendwelche Eingaben aufrufen und einsehen können. Eine Ordnung der Einträge erfolgt alphabetisch. Regelmäßig sind so weit mehr als 40.000 Einträge aufrufbar.
- Für die detaillierte Suche (ältere Einträge) müssen Sie immer den Sitz des Insolvenzgerichts angeben. Außerdem ist mindestens eine der weiteren Angaben wie Familienname, Wohnsitz des Schuldners, Aktenzeichen oder Registerart notwendig.
- Achtung: Bis gerichtliche Verfahren eröffnet und Bekanntmachungen zu Insolvenzverfahren online veröffentlicht werden, dauert es durchaus mehrere Monate. In dieser Zeit darf sich ein Schuldner zwar bereits kein Geld mehr leihen oder anderweitig neue Schulden machen, doch eine Wohnung mieten darf er.
Scheitert das Verfahren einer Privatinsolvenz, kann eine Zahlungsunfähigkeit die nächsten 30 Jahre betreffen. Alte und neue Gläubiger gehen dann in der Regel leer aus.
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