Wenn Sie etwas verkaufen wollen, können Sie sich der unterschiedlichsten Möglichkeiten bedienen. Natürlich kommt es auf den Zustand der Sachen an. Viele verkaufen gebrauchte Dinge auf einem Flohmarkt. Dies ist aber für hochwertige Dinge nicht empfehlenswert, da Sie dort bestimmt nicht den Preis erzielen werden den Sie sich vorgestellt haben. Eine andere Möglichkeit wäre beispielsweise etwas per Zeitungsannonce anzubieten. Eine gute Alternative hierzu die auch noch recht preisgünstig ist, ist die einer Privatauktion.
Hier können Sie eine Privatauktion durchführen
Von einer Privatauktion spricht man dann, wenn es sich um den Verkauf von privaten gebrauchten Artikeln handelt, für den noch ein geringer Geldbetrag erwirtschaftet werden soll. Keine Privatauktion ist es, wenn Sie Neuware in größeren Mengen mit dem Ziel verkaufen, unternehmerische Gewinne zu erzielen. Für diese Vorgehensweise benötigen Sie eine Gewerbeanmeldung, da diese Umsätze versteuert werden müssen
- Eine Privatauktion wird in aller Regel bei Internetplattformen vorgenommen. Da der Bedarf stark angestiegen ist, haben sich immer mehr solcher Firmen gegründet. Sie haben auch die Möglichkeit, wertvolle Dinge wie Schmuck oder Antiquitäten einem spezialisierten Auktionshaus zur Versteigerung zu überlassen.
- Neben eBay gibt es aber auch noch andere Plattformen, bei denen Sie Ihre Dinge einstellen können. Hier zum Beispiel bei Hood oder AuVito. Sie sollten vor Ihrer Entscheidung die Gebühren und Einstellungsmodalitäten beachten.
Eine Privatauktion seriös durchführen
Damit Sie auch zukünftig Auktionen einstellen können und sich einen guten Namen zu machen, sollten Sie seriös vorgehen. Achten Sie darauf, dass Ihre Waren technisch und optisch in Ordnung und gebrauchsfähig sind.
- Bei Artikeln die Defekte aufweisen beschreiben Sie diese ganz genau. So vermeiden Sie Streitigkeiten, an denen sich bei Bedarf auch die Plattformen einschalten.
- Eine Privatauktion bezieht sich nur auf Dinge aus Ihrem persönlichen Bedarf. Wollen Sie Neuware im größeren Stil anbieten, ist eine Privatauktion ausgeschlossen. Hier müssen Sie ein Gewerbe anmelden.
Die Gewährleistung bei einer Privatauktion
Bei Verkäufen kann es immer einmal zu Reklamationen durch den Käufer kommen. Dies trifft auch für eine Privatauktion zu. Gewerbliche Verkäufer können sich nicht aus der Gewährleistung schleichen. Sie müssen ihren Käufern eine solche von 24 Monaten einräumen (bei gebrauchten Artikeln mindestens 12 Monate).
- Wenn Sie eine Privatauktion durchführen, haben Sie jedoch die Möglichkeit, die Gewährleistung auszuschließen. Sie müssen in der Artikelbeschreibung lediglich den Satz - Jegliche Gewährleistung wird ausgeschlossen - einfügen.
- Wenn es sich bei Ihrer Privatauktion um den Verkauf eines Fahrzeuges handelt, können Sie sich durch einen späteren Kaufvertrag absichern, indem Sie ebenfalls eine Gewährleistung ausschließen. Allerdings müssen Sie den Zusatz: "Der Käufer hat sich zustimmend vom Zustand des Fahrzeuges überzeugt" einfügen. Nur wenn Sie hier Mängel verschweigen, sind Sie später trotzdem zur Gewährleistung verpflichtet.
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