Einem bekannten Musikproduzenten wurde vor einigen Jahren vom Hamburger Landgericht bescheinigt, dass das Duzen eines Polizisten in seinem Fall keine Beleidigung sei, da er jede Person duze. Dies sollten Sie allerdings nicht zum Anlass nehmen, nun ihrerseits Polizisten zu duzen - denn wenn Sie nicht gerade öffentlich im Fernsehen auftreten, dürfte es schwierig sein zu beweisen, dass Sie auch sonst jeden duzen.
Duzen als Beleidigung
- Eine Beleidigung kann gem. § 185 StGB (Strafgesetzbuch) sogar mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden. Im juristischen Sinne liegt eine Beleidigung bei einem rechtswidrigen Angriff vor, der auf die Ehre eines anderen Menschen zielt. Dieser "Angriff" besteht beispielsweise in einer vorsätzlichen Missachtung der Ehre des anderen.
- Da § 185 StGB ein Vorsatzdelikt ist, gibt es keine "fahrlässige" Beleidigung. Sie müssen mit Ihrem Duzen ihr Gegenüber also auch in seiner Ehre treffen wollen. Wenn jemand ohnehin jeden Menschen duzt, kann ihm das jedoch gerade nicht unterstellt werden.
- Da in unserer Gesellschaft das "Sie" unter erwachsenen Menschen üblich ist, kann ein "Du", das zuvor nicht vereinbart wurde, durchaus beleidigenden Charakter haben. Es lässt dem anderen gegenüber den nötigen Respekt vermissen, sodass sich dieser dadurch in seiner Ehre verletzt fühlen kann.
Auch die Polizei verdient Respekt
- Ein Polizist oder eine Polizistin verdienen wie jeder andere Mensch den nötigen Respekt. Sie sollten sich daher nicht dazu hinreißen lassen, der Polizei gegenüber einfach in ein "Du" zu verfallen.
- Fühlt sich ein Polizist durch das Duzen beleidigt, müssen Sie zwar nicht gleich mit einem Aufenthalt im Gefängnis rechnen, allerdings kann es durchaus teuer werden, im falschen Moment das Falsche gesagt zu haben.
Wenn Sie einen Polizisten nicht gerade persönlich kennen, sollten Sie der Polizei gegenüber beim "Sie" bleiben. Alles andere kann den Geldbeutel gehörig strapazieren.
Weiterlesen:
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?