Diese allgemeinen Voraussetzungen sollten Sie bei einer Bewerbung erfüllen
- Eine Grundvoraussetzung für eine Bewerbung bei der Polizei in NRW ist die deutsche Staatsangehörigkeit nach Art. 116 des Grundgesetzes oder eine andere Staatsangehörigkeit eines EU-Landes.
- Wichtig und gleichzeitig logisch ist, dass Sie keine Vorstrafen besitzen bzw. gerade in einem Verfahren sind. Zudem müssen Sie in einem wirtschaftlich stabilen Umfeld leben, damit Ihre Integrität gewährleistet ist.
- Die Polizei NRW setzt ebenfalls voraus, dass Sie immer und uneingeschränkt die freiheitliche demokratische Grundordnung vertreten, sich über die Verantwortung des Berufes im Klaren sind und jederzeit nach gesetzlichen und moralischen Werten handeln.
- Sie müssen einen Führerschein der Klasse B (wichtig: Schaltgetriebe) besitzen, welcher nicht nach dem 1.6 des Einstellungsjahres gemacht wurde. Für den gehobenen Dienst muss Ihr Schulabschluss Sie zu einem Studium berechtigen, d. h. Sie müssen entweder das Abitur, Fachabitur oder einen Abschluss einer beruflichen Aufstiegsfortbildung gemäß des Paragrafen 2 haben. Für den mittleren Dienst reicht ein Real- oder Hauptschulabschluss mit einem Mindestdurchschnitt von 3,2.
- Englischkenntnisse müssen Sie ebenfalls besitzen. Für Ihre Bewerbung reichen sechs Jahre Englischunterricht in der Schule bzw. vier Jahre bei erhöhtem Stundenaufwand oder ein Sprachzertifikat mit dem Level B 1. Zudem werden Grundlagen der Textverarbeitung sowie eine Schreibgeschwindigkeit von mindestens 80 Anschlägen pro Minute erwartet. Diese Voraussetzungen müssen Sie allerdings erst bis zum 1.2 des Folgejahres nach der Einstellung erfüllen.
Körperlich sollten Sie bei der Polizei in NRW auch einiges drauf haben
- Neben den allgemeinen Anforderungen, müssen Sie auch gewisse körperliche Voraussetzungen mitbringen, wie z. B. eine Mindestgröße (Männer: 1,68 m, Frauen: 1,63 m) und einen bestimmten Body-Mass-Index (nicht <18 oder >27,5). Zudem muss ein Polizeiarzt entscheiden, ob Sie überhaupt diensttauglich sind. Bewerben können Sie sich übrigens nur, wenn Sie nicht älter als 37 Jahre sind (mittlerer Dienst zwischen 16,5 und 30 Jahren).
- Um zu prüfen, ob Sie körperlich fit sind, müssen Sie ebenfalls das Deutsche Sportabzeichen (nicht älter als 12 Monate) und das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen (nicht älter als 24 Monate) vorweisen. Allerdings müssen Sie zusätzlich den Sporttest der Polizei bestehen, damit Sie sich bewerben können.
Nach der Bewerbung folgt dann ein 3-tägiger Einstellungstest, bei dem genauer geprüft wird, ob Sie für den Polizeidienst tauglich sind oder nicht.
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