Eine Plenardebatte ist eine besondere Art von Streitgespräch
- In dem Wort Plenardebatte stecken die beiden Wörter Plenar und Debatte. Beide Begriffe lassen sich per Definition sehr einfach erklären. Eine Debatte ist eine meist energisch geführte Diskussion zwischen mehreren Menschen. Plenar ist an sich und per Definition falsch, denn im praktischen Sinne ist der Begriff Plenum gemeint. Das Plenum ist im Detail eine spezielle Vollversammlung von mehreren Abgeordneten. In einer Diskussion werden alle gängigen Gesetzesvorlagen behandelt und werden anschließend abgestimmt und entschieden.
- Auch der Bundeskanzler oder das Bundestagspräsidium wird in einem Plenum gewählt. Bei den Themen handelt es sich meist um wichtige Lesungen über die aktuellen Gesetzentwürfe. Bekannt sind die Plenardebatten vor allem für die hitzigen Diskussionen über den deutschen Haushalt. In der Regel können aber auch besonders wichtige und aktuelle Themen in einer solchen Debatte diskutiert werden.
Die Definition im politischen Sinne
- Plenarsitzungen sind in der Regel öffentlich und werden von dem aktuellen Bundestagspräsidenten oder alternativ auch von einem Stellvertreter geleitet und einberufen. Findet sich im Bundestag jedoch eine Zweidrittelmehrheit, so kann die Öffentlichkeit unter Umständen auch ausgeschlossen werden.
- Dieses System kommt aber nicht nur im deutschen Bundestag, sondern auch in etwas kleineren Dimensionen im deutschen Landtag vor. Die Plenardebatten sind vor allem bei wichtigen Themen von großen öffentlichen Interesse und werden auch oft im Fernsehen übertragen. Die Parlamentsdebatten werden natürlich auch in anderen Ländern geführt und haben eine sehr lange Geschichte. Besonders bekannt ist der Vortrag von William Gladstone im englischen House of Commons, der in einer Debatte am 8. April 1886 geführt wurde.
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