Plebiszit in repräsentativen Demokratien
- Das Adjektiv "plebiszität" stammt vom lateinischen Nomen "plebs" ab. Wörtlich übersetzt meint jenes nicht viel mehr als "Volk", wobei die Plebejer im alten Rom jene Gesellschaftsschicht waren, die nicht dem Adel, sondern dem "gemeinen Volk" entstammten.
- Die deutsche Entlehnung plebiszität hat nun mehr mit der ursprünglichen Wortbedeutung im Lateinischen zu tun, als es zunächst den Anschein haben mag. So handelt es sich bei "plebiszitären Elementen" tatsächlich um solche, die sich auf das "gemeine Volk" beziehen.
- Tatsächlich ist die Möglichkeit eines Volkes gemeint, Staatsangelegenheiten aktiv mitzubestimmen. Im Lateinischen bezeichnete der vom Nomen "plebs" abgeleitete Ausdruck "plebiscitum" den Volksbeschluss, damit also die Abstimmung eines Volkes über eine bestimmte Frage.
- In die heutige Gesellschaft übertragen sind Plebiszite oder plebiszitäre Elemente in jenem Sinne Ergänzungen zu den Wahlen in einer repräsentativen Demokratie. Darunter fallen Volksabstimmungen, Referenden oder Volksbefragungen genauso wie Bürger- oder Volksentscheide.
Arten plebiszitärer Elemente
- Grundsätzlich lassen sich mehrere Arten von Plebisziten unterscheiden. Allen voran wird dabei zwischen konsultativen und dezisiven plebiszitären Elementen differenziert. Konsultativ meint hier, dass die Meinung des Wahlvolkes zu einer bestimmten Frage eingeholt wird, für den Staat jedoch nicht zwingend entscheidungsrelevant ist. Dezisive Plebiszite sind demgegenüber bindend und ausschlaggebend für den Entschluss über die gegebene Frage.
- Eine weitere Möglichkeit der Differenzierung ist die Unterscheidung des Plebiszits in fakultative und obligatorische plebiszitäre Elemente. Fakultativ meint hier, dass die Meinung des Volkes grundsätzlich eingeholt werden kann, jedoch nicht zwingend eingeholt werden muss. Im Falle von obligatorischen plebiszitären Elementen dagegen müssen Volksabstimmungen über eine bestimmte Sache durchgeführt werden.
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