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Repräsentative Demokratie - Erklärung

Bundestag in Berlin - Sitz des deutschen Parlamentes
Bundestag in Berlin - Sitz des deutschen Parlamentes
Demokratie ist nicht einfach. Und das soll sie auch nicht sein. So gibt es verschiedene Arten dieser Herrschaftsform. Im Kern aber ist das Volk der Souverän und die Regierungen sind abwählbar. Grob unterscheidet die Wissenschaft zwischen direkter und repräsentativer Demokratie.

Begriffserklärung der repräsentativen Demokratie

  • Die repräsentative Demokratie geht mit dem parlamentarischen Regierungssystem einher. Denn im Gegensatz zur direkten Demokratie wie in der Schweiz trifft nicht das Volk politische Entscheidungen. Es sind die Abgeordneten im Parlament, die beschließen. Die Abgeordneten wiederum sind Volksvertreter, also durch die wahlberechtigte Bevölkerung ins Parlament gewählte Mandatsträger.
  • Das bedeutet aber nicht, dass die Wähler durch ihre Stimme die politische Handlungsfähigkeit komplett aufgeben und sie dem Kandidaten übertragen. In fast jeder repräsentativen Demokratie existiert auch die Möglichkeit der Volksbeteiligung, wie durch Volksbegehren und Bürgerentscheide oder auch durch Lobbyismus in Verbänden und Vereinen.

Vor- und Nachteile der repräsentativen Demokratie

  • Die politische Führung ist in einem parlamentarischen System relativ effizient. Denn kommt es zu einem Gesetzesbeschluss, müssen vorab die Abgeordneten zustimmen. In einer direkten Demokratie muss das Volk abstimmen. Das ist besonders kompliziert, sobald die Gesetze komplexe Dimensionen annehmen. Vielen Bürgern fehlt schlicht die Zeit, sich das Expertenwissen eines Berufspolitikers anzueignen.
  • In Demokratien ist Minderheitenschutz ein wesentliches Merkmal. Allerdings ist die Gefahr der Mehrheitsdemokratie gegeben. Denn Minderheiten können schlecht Mehrheiten mobilisieren. Deshalb gilt das parlamentarische System als wenig empfindlich gegenüber Populismus und Demagogie.
  • Allerdings liegt die politische Macht in den Händen einer politischen Elite. Deshalb ist die Gefahr der Korruption und einer schleichenden Oligarchie gegeben. Vor allem starke Lobbygruppen können heftigen Einfluss auf die Gesetzgebung ausüben.
  • Kritisiert wird immer wieder der Fraktionszwang im Parlament. In der Bundesrepublik ist der Abgeordnete eigentlich nur seinem Gewissen unterworfen, so will es das Grundgesetz. Jedoch benötigt jede Fraktion ein gewisses Maß an Disziplin, um Mehrheiten zu mobilisieren. So kann es sein, dass ein Abgeordneter für ein Gesetz stimmt, nur weil es die Fraktion so will. Das freie Mandat wird dadurch eingeschränkt.
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