Der Verlust Ihres Führerscheins hat einigen Aufwand zur Folge. Wenn der PKW-Führerschein gestohlen wurde oder Sie ihn, z.B. beim Waldlauf, verloren haben, müssen Sie den Verlust der Polizei oder der Führerscheinstelle Ihrer Gemeinde melden.
- Es kommt nicht darauf an, wo Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Sie können bei jeder Führerscheinstelle vorstellig werden. Auch die Polizei nimmt die Verlustmeldung entgegen und stellt eine Diebstahlmeldung aus.
- Ihr Führerschein wird dann automatisch zur polizeilichen Fahndung ausgeschrieben, um einen potenziellen Missbrauch durch Dritte zu verhindern.
- Ferner müssen Sie eidesstattlich versichern, dass Ihr PKW-Führerschein tatsächlich gestohlen oder verloren gegangen ist. Eine falsche Versicherung ist strafbar.
Fahren ohne PKW-Führerschein ist ordnungswidrig
- Fahren Sie ohne Führerschein und werden Sie von der Polizei kontrolliert, handeln Sie ordnungswidrig und zahlen ein Bußgeld. Sie müssen sich also um den Nachweis einer Fahrerlaubnis bemühen.
- Gleichzeitig müssen Sie die Ausstellung eines neuen Führerscheins beantragen. Dafür ist die Führerscheinstelle zuständig, bei der Sie mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind. Für die Ausstellung fällt die übliche Gebühr an. Sie liegt bei 35 EUR. Sie müssen neben Ihrem Personalausweis oder Reisepass auch ein aktuelles biometrisches Passfoto vorlegen.
- Wurde Ihr Führerschein ursprünglich von einer anderen Gemeinde ausgestellt, fordert die jetzt zuständige Führerscheinbehörde von dort die Akte an.
- Sie können die Ausstellung eines neuen Führerscheins beschleunigen, wenn Sie die Expressbearbeitung wünschen und die dafür fälligen Gebühren extra bezahlen.
- Für die Zeit, in der Sie ohne Ihren PKW-Führerschein unterwegs sind, stellt Ihnen die Führerscheinbehörde eine Bestätigung aus, dass Sie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind, so dass Sie sich bei einer polizeilichen Führerscheinkontrolle ausweisen können.
- Haben Sie Ihre Verlustmeldung bei der Polizei erstattet, gilt die Diebstahlmeldung auch als vorläufiger Nachweis Ihrer Fahrerlaubnis.
"Gestohlen" entbindet Sie nicht von der Verantwortung
- Sollte Ihr alter PKW-Führerschein dann doch wieder auftauchen, sind Sie verpflichtet, die Führerscheinbehörde darüber zu informieren. Dann wird einerseits die polizeiliche Fahndung eingestellt, andererseits wird Ihr alter Führerschein entwertet.
- Da der neue Führerschein dann wohl schon bei der Bundesdruckerei beauftragt ist, können Sie nur noch Ihren neuen Führerschein benutzen.
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