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Führerscheinmitführpflicht - die Befreitung bei Diebstahl funktioniert so

In Deutschland gilt die Führerscheinmitführpflicht.
In Deutschland gilt die Führerscheinmitführpflicht.
Jeder, der ein Kraftfahrzeug lenkt, unterliegt der Führerscheinmitführpflicht. Dies bedeutet, dass man seinen Führerschein stets bei sich tragen muss, wenn man ein Kraftfahrzeug lenkt. Verstöße können mit einem Ordnungsgeld von 10,00 Euro belegt werden.

Eine Befreiung der Führerscheinmitführpflicht ist nicht möglich

  • Auch wenn Sie den Führerschein verloren haben oder dieser Ihnen gestohlen wurde, ist es nicht möglich, von der Führerscheinmitführpflicht befreit zu werden. Sie sind dann umgehend verpflichtet, für Ersatz zu sorgen.
  • Einziger Ausnahmefall ist, wenn Sie den Verlust nicht sofort bemerken und beispielsweise in eine Polizeikontrolle geraten. Hier sollten Sie der Polizei allerdings die Vermutung mitteilen, dass Ihre Fahrerlaubnis gestohlen wurde beziehungsweise verloren gegangen ist.
  • In beiden Fällen sind Sie verpflichtet, den Verlust auf der Führerscheinstelle zu melden und eine neue Fahrerlaubnis zu beantragen. 
  • Gegen eine Gebühr erhalten Sie dann eine sogenannte vorläufige Fahrerlaubnis, die dann erlischt, wenn Sie Ihren neuen Führerschein bekommen.
  • Sie müssen dazu zwingend der Personalausweis auf der Führerscheinstelle vorzeigen.
  • Tragen Sie Ihren Führerschein nicht bei sich, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Ordnungsgeld in höhe von 10,00 Euro belegt werden kann.

Eine Kopie ist nicht zulässig

  • Kopieren Sie Ihren Führerschein und legen Sie die Kopie in Ihr Handschuhfach, muss die Polizei dies nicht anerkennen. Eine Kopie von Führerscheindokumenten hat keine Rechtskraft und befreit Sie nicht von der Führerscheinmitführpflicht. Die Beamten können Sie auch in diesem Fall mit einem Ordnungsgeld in bereits genannter Höhe belegen.
  • Dennoch empfiehlt es sich, eine Kopie im Handschuhfach mitzuführen. Wird der Führerschein gestohlen oder geht verloren, haben Sie die Möglichkeit, die Kopie anzubieten, wenn Sie beispielsweise auf dem Weg zur Führerscheinstelle sind.
  • Verlieren Sie den Führerschein, sollten Sie eine Anzeige wegen Fundunterschlagung erstatten. Somit können Sie in aller Regel nicht belangt werden, wenn mit Ihrem Führerschein "Unsinn" gemacht wird.
  • Bei einem Diebstahl sollte sich eine entsprechende Anzeige von selbst verstehen.
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