So dürfen Sie Pilze auf dem Wochenmarkt verkaufen
- Zuerst sollten Sie beachten, dass Sie nur dann Waren auf dem Wochenmarkt verkaufen dürfen, wenn Sie einen Gewerbeschein haben. Jeder kann ohne Weiteres einen Gewerbeschein beantragen.
- Wenden Sie sich an das örtlich zuständige Gewerbeamt und beantragen Sie den Gewerbeschein im Vorfeld.
- Wer auf dem Wochenmarkt Pilze verkaufen will, muss hierzu außerdem vorab einen anerkannten Sachverständigen aufsuchen und die Pilze prüfen lassen. Sie erhalten dann von dem Sachverständigen ein sogenanntes "Beschauzeugnis". Das ist die Voraussetzung, um Pilze auf dem Wochenmarkt zu verkaufen.
- Sie müssen das Beschauzeugnis bei der Marktaufsicht vorweisen können, um einen Stand zu mieten, und es anschließend gut sichtbar an dem Stand anbringen.
- Dieser Nachweis dient der Sicherung der Pilze. Diese werden so einer Sorte zugewiesen und als ungefährlich eingestuft.
Wenden Sie sich an die jeweilige Marktaufsicht und fragen Sie nach Sachverständigen, die Sie aufsuchen können.
Verhaltenshinweise, die es zu beachten gilt
Wer auf dem Wochenmarkt Pilze verkaufen will, muss außerdem bestimmte Verhaltenshinweise berücksichtigen.
- Die Pilze sind getrennt anzubieten und die Sorten sind auszuweisen.
- Pilze dürfen nicht zerstückelt, zerbrochen oder schmutzig angeboten werden.
- Es ist kein Müll auf dem Wochenmarkt zu hinterlassen. Wollen Sie dort Ihre Waren anbieten, müssen Sie Ihren Verpackungsmüll selbst entsorgen.
- Wollen Sie getrocknete Pilze verkaufen, so können Sie Champignons, Steinpilze, Morcheln, Trüffeln, Stoppelschwamm-Pilze und Pfifferlinge anbieten. Diese Sorten sind zum Verkauf zugelassen.
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