Im fortgeschrittenen Alter wird es oftmals unvermeidlich, dass Menschen, die auch teilweise Gebrechen aufweisen, in Alters- oder Pflegeheimen untergebracht werden müssen. Wenn Sie sich bereits mit diesem Thema befasst haben, dann haben Sie sich bestimmt auch die Frage nach der Qualität einer solchen Pflege gestellt. Sie wollen ja Ihren Lebensabend bestimmt in einem menschenwürdigen Zustand verleben. Um dies eben zu gewährleisten, muss natürlich auch genügend gut ausgebildetes Personal zur Verfügung stehen. Für diese Planungen müssen die Heime einen sogenannten Pflegeschlüssel berechnen, damit ein ordnungsgemäßer Tagesablauf sichergestellt wird.
Einen Pflegeschlüssel berechnen - die Begriffsbestimmung
- Den Pflegeschlüssel berechnen bedeutet so viel, dass der Ablauf in einer Pflegeeinrichtung immer gewährleistet ist und durch keine unvorhersehbaren Umstände ins Wanken kommen kann.
- Man kann auch sagen, dass es sich dabei um eine rein organisatorische Aufgabe handelt, bei der sowohl Heimleitung als auch Fachleute und Bedienstete mit eingebunden werden sollten.
Die ordentliche Versorgung der Bewohner mittels Pflegeschlüssel sicherstellen
- Wenn Sie als Verantwortlicher den Pflegeschlüssel berechnen müssen, spielt natürlich auch der Begriff Personalschlüssel eine große Rolle, da beides unweigerlich zusammengehört.
- Der Pflegeschlüssel soll das Verhältnis von Mitarbeiter zu Heimbewohner darstellen.
- Ein Beispiel verdeutlicht, wie hier gerechnet wird. Es sollten natürlich fast ausschließlich Vollzeitkräfte für die Pflege zur Verfügung stehen. Wenn hier ein Schlüssel von zum Beispiel 1:2 dargestellt wird, bedeutet das, dass für 2 Pflegebedürftige eine Vollzeitkraft an 7 Tagen der Woche zur Verfügung stehen muss.
- In diesen Pflegeschlüssel müssen natürlich auch die Urlaubs-, Krankheits- und Fortbildungszeiten mit eingerechnet werden.
- Nicht zu vergessen hierbei ist die Einrechnung der direkten wie auch einer indirekten Pflege der Heimbewohner.
- Beim Pflegeschlüssel ist es wie bei vielen anderen Dingen auch, dass dieser von Bundesland zu Bundesland anders berechnet wird.
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