Was Sie benötigen
- selbstverfasste Personenfürsorgeübertragung
Ja, jung sein hat schon viele Vorteile, aber leider auch den Nachteil, dass einige Vergnügungen nur in Begleitung eines Erwachsenen möglich sind. Klar können Sie mit Ihren Freunden ausgehen, aber wollen Sie wirklich zu denen gehören, die vor der Disco vom Türsteher nach dem Personalausweis gefragt werden, um dann gesagt zu bekommen, dass Sie spätestens um Mitternacht den Club verlassen haben müssen? Blöd wird das Ganze, wenn Sie die einzige Person sind, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, während Ihre Freunde bereits volljährig sind und nun tun und lassen können, was sie wollen. Keine Sorge, Sie müssen sich nicht zu Hause einsperren und vereinsamen. Bitten Sie Ihre Eltern, dass sie Ihnen schriftlich eine Personenfürsorgeübertragung ausstellen und die Personenfürsorge auf einen Ihrer volljährigen Freunde lautend ausstellen.
So stellen Sie eine Personenfürsorgeübertragung richtig aus
Es gibt keine zwingenden Vorlagen für das Schreiben einer Personenfürsorgeübertragung.
- Es sollte unbedingt der Name und Anschrift der Eltern angegeben sein, die diese Personenfürsorgeübertragung gewähren. Eine Kopie des Personalausweises des Erziehungsberechtigten sollte eventuell beiliegen.
- Ihre Eltern müssen genau angeben, an wen die Personenfürsorge übertragen wird. Am besten ist es, wenn der vollständige Name, Geburtsdatum und Anschrift der Person angegeben wird. Schließlich muss sich die Person ja auch beim Türsteher ausweisen und die Kontrolle wird vereinfacht, wenn die genannte Person direkt identifiziert werden kann.
- Dann muss der Name der Person mit allen relevanten Daten (Geburtsdatum, Anschrift) aufgezählt werden, für die die Personenfürsorge übertragen wird.
- Wichtig: Ihre Eltern sollten den Zeitraum der Personenfürsorgeübertragung genau limitieren, d.h. mit genauem Datum, Uhrzeit, begrenzt für eine bestimmte Veranstaltung und so weiter. Ist die Zeitspanne überschritten, sind wieder automatisch Ihre Eltern für Ihre Fürsorge zuständig.
- Sollten Sie die Person sein, die die Personenfürsorge für eine minderjährige Person übernimmt, dann bedenken Sie, dass nun Sie dafür verantwortlich sind, dass der/m Jugendliche/n keine "ihr/m nicht gestatteten Getränke" ausgehändigt werden. Sie alleine tragen dann in diesem Moment die Verantwortung für den Schutzbefohlenen.
Bedenken Sie, dass das Jugendschutzgesetz vor allem Jugendliche schützen soll. Sie sollten sich daher genau überlegen, wem Sie die Personenfürsorge für Ihr Kind übertragen.
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