Erste Schritte nach Diebstahl des Personalausweises
- Wenn Sie sich sicher sind, dass Ihr Personalausweis gestohlen wurde, sollten sie schnellstmöglich der Polizei Bescheid geben und eine Anzeige erstatten. Nur so sind Sie vor einem möglichen kriminellen Missbrauch Ihres Personalausweises sicher, denn obwohl im Ausweis ein Bild von Ihnen integriert ist, ist Missbrauch nicht hundertprozentig ausgeschlossen.
- Falls neben Ihrem Ausweis noch andere Wertgegenstände wie Handy oder Kreditkarte gestohlen wurden, sollten Sie bei Ihrem jeweiligen Anbieter möglichst sofort Bescheid geben und die Karten sperren lassen.
- Wenn Ihnen der Personalausweis mitsamt Ihrer Brieftasche gestohlen wurde und Sie noch eine Heimreise mit den Zug antreten müssen, kann Ihnen die Polizei eine Bescheinigung für die Bahn ausstellen, sodass Sie Ihr Zugticket zu einem anderen Zeitpunkt am Schalter bezahlen können.
Wenn der Ausweis gestohlen wurde - einen Neuen beantragen
- Nach dem Sie bei der Polizei eine Anzeige erstattet haben, müssen Sie sich einen neuen Personalausweis beantragen. Dabei müssen Sie beachten, dass dies nur im Rathaus der Stadt möglich ist, in der Sie gemeldet sind.
- Um einen neuen Personalausweis zu beantragen, ist es im Normalfall notwendig, den alten Ausweis vorzulegen. Sie können ersatzweise Ihre Geburtsurkunde oder Ihren Reisepass vorlegen. Außerdem benötigen Sie ein Passbild, welches möglichst biometrisch sein sollte, und müssen eine Gebühr bezahlen.
- Das Prozedere mit der Anzeige bei der Polizei und der Beantragung eines neuen Personalausweises ist zwar sehr zeitintensiv, aber es kommen dabei nur geringe Kosten auf Sie zu.
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