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Geldbeutel verloren - das müssen Sie tun

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Geldbeutel verloren - nicht immer trifft man auf einen ehrlichen Finder
Geldbeutel verloren - nicht immer trifft man auf einen ehrlichen Finder
Etwas zu verlieren ist immer eine leidige Angelegenheit. Nichts ist schlimmer, als wenn einem das Liebhaberstück abhanden kommt oder es gestohlen wird. Der Verlust des Geldbeutels ist da nicht ganz so tragisch, trotzdem aber ein unangenehmes Ereignis. Glücklicherweise können Sie sich die meisten Dinge aus dem Portemonnaie wieder beschaffen. Dabei gilt: Schnelles Handeln lohnt sich.

Was Sie benötigen

  • Sperrnummer 116 116
  • Bankverbindung
  • Reisepass und Lichtbild zur Neuaustellung eines Personalausweises
  • Antrag auf Befreiung der Führerscheinmitführpflicht
  • Lichtbild
  • Versicherung an Eides Statt
  • oder Diebstahlanzeige
  • eventuell Karteikartenschrift zur Neuausstellung des Führerscheins
  1. Sobald Sie feststellen, dass Sie Ihren Geldbeutel verloren haben, sollten Sie schnellstmöglich ihre Kredit- und auch EC-Karten sperren lassen, damit ein möglicher Finder oder Dieb nicht nach Herzenslust ihr Konto plündert. Rufen Sie dazu ihre Hausbank an.
  2. Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie rund um die Uhr unter der allgemeinen Sperrnummer 116 116 ihre Karten untauglich machen. Hierbei müssen Sie ihre Kontonummer und Bankleitzahl angeben. Aus dem Ausland erreichen Sie die Sperrhotline unter  +49 30 4050 4050.
  3. Unter dieser Nummer können Sie bei einigen Unternehmen auch ihren Mitarbeiterausweis und Kundenkarten, mit denen Sie bezahlen können, sperren lassen. In jeden Fall sperrbar sind ihre Krankenkarte, sowie die meisten Online-Banking- und Email-Accounts, falls Sie die Zugangdaten dafür in Ihrem Geldbeutel aufbewahren. Beachten Sie, eine Notfall-Sperrung kann Sie Gebühren kosten, die von den jeweiligen Banken, Krankenkassen oder Unternehmen eingefordert werden.

Den Verlust des Geldbeutels bei der Polizei melden

  1. Melden Sie den Verlust anschließend bei der Polizei, damit sichergestellt wird, dass ihre Unterlagen nicht von Dritten missbraucht werden. Gehen Sie auch ins örtliche Fundbüro und fragen dort nach, ob ihr Geldbeutel abgegeben wurde.
  2. Wenn innerhalb der ersten Tage ihr Geldbeutel nicht wieder auftaucht, müssen Sie die verloren gegangenen Papiere bei den jeweiligen Ämtern neu beantragen. Für die Kranken- und Geldkarten reicht in der Regel ein Anruf bei ihrer Kasse bzw. Bank. In jedem Fall kommen für die neuen Bankkarten Gebühren auf Sie zu. Die Krankenkassen stellen die Karten in der Regel kostenlos aus. Für den Antrag auf Neuausstellung eines Führerscheins oder des  Personalausweises müssen Sie den Gang ins Rathaus oder Bürgerbüro auf sich nehmen.

Dokumente nach Verlust des Portemonnaies neu beantragen

  1. Eine Neuausstellung dieser Dokumente dauert in der Regel drei bis vier Wochen. Falls Sie verreisen möchten und ihren Personalausweis dringend brauchen, kann Ihnen ein vorläufiger Ausweis sofort ausgestellt werden, der nach drei Monaten abläuft. Auch beim Führerschein können Sie eine Befreiung von der Führerscheinmitführpflicht beantragen und in der Übergangszeit Auto fahren. Beide Sondergenehmigungen verursachen natürlich zusätzliche, aber überschaubare Kosten.
  2. Für den neuen Personalausweis brauchen Sie Ihren Reisepass und ein biometrisches Lichtbild. Sollten Sie bereits planen, den neuen Personalausweis zu beantragen, können Sie diesen in Zukunft bei Verlust oder Diebstahl ebenfalls unter der Nummer  0180-1-33 33 33 und Angabe ihres Sperrkennwortes untauglich machen.
  3. Für die Ausstellung des Führerscheins brauchen Sie ihren Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passbild, sowie die Versicherung an Eides Statt, die durch die Diebstahlanzeige bei der Polizei ersetzt werden kann. Haben Sie den ursprünglichen Führerschein bei einer anderen Fahrerlaubnisbehörde erhalten, müssen Sie sich von dieser eine Karteikartenabschrift zuschicken lassen.
  4. Allgemein gilt, dass Sie die Kosten für alle Neuausstellungen tragen müssen. Falls Sie eine Reisegepäckversicherung haben, die auch im Inland gilt, können Sie im Fall eines Diebstahls auf der Reise Anspüche geltend machen, sofern Sie den Diebstahl anzeigen. Allerdings werden auch hier in der Regel nur die Kosten für die Neuaustellung von Ausweispapieren ersetzt und kein Bargeld, Dokumente oder Fahrkarten. Wenn Sie den Geldbeutel verloren haben, stärkt ihnen in keinem Fall eine Versichung den Rücken.
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