Änderungen beim Reisekostenrecht hat auch für Studenten Auswirkungen
-
Studenten konnten Ihre Fahrtkosten bis zum Jahre 2014 noch über die Dienstreisepauschale von der Steuer absetzen. Dadurch war es Studenten möglich, jeden gefahrenen Kilometer und somit die Kosten für die Hinfahrt zur Uni und zurück über einen Pauschalbetrag von der Steuer abzusetzen.
-
Seit dem Jahre 2014 gilt jedoch das neue Reisekostenrecht. Seit dieser Zeit kann für diese Fahrten nicht mehr die Dienstreisepauschale in Anspruch genommen werden, sondern die Pendlerpauschale.
-
Mit der Pendlerpauschale lässt sich nur noch eine Fahrt steuerlich als Werbungskosten berücksichtigen. Für jeden gefahrenen Kilometer einer Fahrt kann eine Pauschale in Höhe von 0,30 Euro (Stand: April 2014) je Kilometer angesetzt werden.
-
Dieser Pauschalbetrag gilt allerdings nur für jeden vollen Kilometer und auch nur für eine Fahrt am Tag. Zudem gibt es einen Höchstbetrag von 4.500 Euro im Jahr (Stand: April 2014) zu beachten. Die Wahl des Verkehrsmittels spielt dabei keine Rolle.
Berechnung der Pendlerpauschale
Um die Fahrtkosten über die Pendlerpauschale in der Steuererklärung angeben zu können, müssen Sie diese berechnen.
-
Zunächst einmal müssen Sie dazu die Tage berechnen, an welchen Sie die Universität besucht haben. Denn die Fahrtkosten können nur für die Tage, an welchen Sie tatsächlich zur Universität gefahren sind, berücksichtigt werden. Von 365 Tagen eines Jahres müssen Sie somit noch die Wochenenden, Urlaubs- und Krankheitstage sowie Feiertage und Semesterferien abziehen. Damit Sie die Arbeitstage je Woche nicht selbst ausrechnen müssen, können Sie auch eine Online-Übersicht der Arbeitstage je Kalenderjahr zur Hilfe nehmen. Von diesen sind nur noch die Urlaubs- und Krankheitstage sowie die Semesterferien in Abzug zu bringen.
-
Zudem benötigen Sie noch die Streckenlänge für die einfache Fahrt in Kilometern. Dabei ist stets der direkte Weg anzugeben, auch wenn Sie diesen nicht für die tägliche Fahrt nutzen. Ist Ihnen diese Länge nicht bekannt, dann können Sie auch einen Routenplaner nutzen, um die Streckenlänge in Erfahrung zu bringen.
-
Anschließend können Sie die Pendlerpauschale berechnen. Bei beispielsweise 200 Tagen im Jahr, an denen eine Strecke von 20 Kilometern je Fahrt zurückgelegt wurde, können Sie diese wie folgt berechnen. 200 Tage x 20 Kilometer x 0,30 Euro Pauschale ergibt im betreffenden Jahr eine Pendlerpauschale in Höhe von 1.200 Euro.
- So führen Sie Fahrgeld vom Arbeitgeber richtig in der Steuererklärung auf
- Parkgebühren absetzbar? - Hilfreiches für die Steuererklärung
- Fahrtkosten mit Pkw berechnen - so geht's
- Fahrtkosten pro Kilometer - so stellen Sie eine Kilometerpauschale in Rechnung
- Übersicht: Alles zum Thema Steuern & Steuererklärung
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?