Passive Stellvertretung ist ein Begriff aus dem bürgerlichen Recht und ist in Verbindung mit der aktiven Stellvertretung zu verstehen.
Im Normalfall handeln Sie für sich selbst
- Wer eine Willenserklärung abgibt, handelt in der Regel für sich selbst. Die Folgen seines rechtsgeschäftlichen Handelns treffen ihn. Beispiel: Sie schließen einen Kaufvertrag. Dann sind Sie verpflichtet, den Kaufpreis zu bezahlen und erhalten vom Verkäufer die Ware.
- Nicht immer wird es Ihnen möglich sein, selbst tätig zu werden. Es besteht im alltäglichen Leben immer wieder ein praktisches Bedürfnis, jemanden zu vertreten oder sich vertreten zu lassen.
Stellvertretung ist rechtsgeschäftliches Handeln für einen Dritten
- Das bürgerliche Recht gibt daher die Möglichkeit, dass jemand für eine andere Person rechtsgeschäftlich handelt. Obwohl eine Person als Vertreter handelt, treffen die Rechtsfolgen eine andere Person als Vertretenen, so als ob diese Person selbst rechtsgeschäftlich gehandelt hätte.
- Sie können rechtsgeschäftlich handeln, indem Sie als Vertreter für eine andere Person eine Willenserklärung abgeben (aktive Stellvertretung, § 164 I BGB). Beispiel: Ihr urlaubsbedingt abwesender Bekannter beauftragt Sie, anlässlich eines Sonderangebots für ihn einen Fernseher zu kaufen.
Eine passive Tätigkeit kann auch verpflichtend sein
- Ein rechtsgeschäftliches Handeln für eine andere Person liegt aber auch dann vor, wenn Sie die Willenserklärung eines Dritten für diese andere Person empfangen. Es handelt sich um eine passive Stellvertretung oder eine Empfangsvertretung (§ 164 III BGB). Auch als Elternteil sind Sie Stellvertreter (nicht rechtsgeschäftlich, sondern gesetzlich bestellt) und nehmen für Ihr minderjähriges Kind Erklärungen Dritter entgegen (z.B. Zeugnis, Unterhaltsbeschluss).
- Beispiele für eine passive Stellvertretung: Sie sind Prokurist in einem Unternehmen und nehmen für Ihren Arbeitgeber die Kündigungserklärung des Vermieters für die Büroräume entgegen. Oder: Wenn Sie tagsüber berufstätig sind, können Sie Ihren Wohnungsnachbarn beauftragen, Einschreibebriefe für Sie entgegenzunehmen und den Empfang zu quittieren. (Soweit Sie nicht berechtigt sind, für den Dritten Erklärungen abzugeben, können Sie auch nur Empfangsbote sein.)
Beachten Sie Ihre Informations- und Sorgfaltspflicht
- Wichtig ist, dass Sie eine entgegengenommene Erklärung umgehend an die Person weiterleiten, für die Sie stellvertretend tätig waren. Die vertretene Person hat normalerweise ein Interesse daran, umgehend über den Vorgang unterrichtet zu werden. Nur so hat sie die Möglichkeit, zeitnah zu regieren und eventuelle Fristen einzuhalten.
- Geben Sie die Information so weiter, wie Sie diese entgegengenommen haben. Verändern Sie nichts. Fügen Sie keine eigene Bewertung dazu, ohne diese kenntlich zu machen.
- Missachten Sie diese Verpflichtungen, machen Sie sich unter Umständen schadensersatzpflichtig und haften für den eingetretenen Schaden.
- Eine passive Stellvertretung kann für den Einzelfall angeordnet sein aber auch ganz allgemein (Prokurist, Eltern als gesetzliche Vertreter des Kindes) bestehen. Sie kann regelmäßig mit Auflagen oder Anweisungen (z.B. Entgegennahme nur von Einschreibebriefen, keine Zustellungsurkunden) verbunden sein, die Sie beachten müssen.
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