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Parkschilder - so setzen Sie die Hinweise zur Parkscheibenbenutzung richtig um

Inhaltsverzeichnis

Auch im Ausland erkennt man an dem blauen Schild mit einem P den Parkbereich.
Auch im Ausland erkennt man an dem blauen Schild mit einem P den Parkbereich.
Die Flut an Parkschildern und Parkverboten kann besonders in Innenstädten sehr verwirrend sein. Um für die Zukunft Ihr Auto mit einem guten Gefühl abstellen zu können, sollten Sie einige Dinge beachten.

Die Parkscheibe - diese Parkschilder schreiben sie vor

  • Die Parkscheibe muss immer dann verwendet werden, wenn ein blaues Parkschild mit einem weißen P zu sehen ist und darunter ein Schild, auf dem "Parkscheibe" steht. Achten Sie aber auf Zusatzschilder, beispielsweise ausgeschriebene Parkbuchten für Anwohner. In diesen Fällen ist das Parken mit Parkscheibe nur zu besonderen Zeiten gestattet.
  • Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie dort parken dürfen, dann schauen Sie auf das Schild, welches angibt, wie lange Sie Ihren Wagen abstellen dürfen. Steht dort "2 Stunden", dann dürfen Sie ab der Ankunftszeit so lange dort stehen. Stellen Sie die Parkscheibe immer auf eine volle oder halbe Stunde genau ein, Sie dürfen dabei aufrunden. Als Beispiel: Wenn es 10:48 Uhr ist, dann stellen Sie die Parkscheibe auf 11 Uhr Ankunftszeit.

Die Parkscheibe auf gebührenpflichtigen Plätzen verwenden

  • Auch auf gebührenpflichtigen Parkplätzen (diese sind auch so gekennzeichnet), kommt die Parkscheibe zum Einsatz. Sollte nämlich der Parkscheinautomat defekt sein, dann gilt die Parkscheibe als Parkschein. Aber Achtung: Sie dürfen auch dann nur so lange dort parken, wie es die Höchstparkdauer des Parkplatzes erlaubt.
  • Auch auf Parkplätzen mit Parkuhren können Sie die Parkscheibe als Ersatz verwenden, natürlich nur, wenn die Parkuhr defekt ist. Auch in diesem Fall ist die Höchstparkdauer zu beachten. Sollten Sie diese trotzdem überschreiten, dann droht ein Bußgeld.

Diese Parkschilder sind verbindlich

  • Alle offiziellen Parkschilder, welche von der Stadt aufgestellt wurden, sind bindend. Dies gilt auch für Schilder, welche erst aufgestellt werden, wenn Sie schon dort parken. Die Stadt wird diese allerdings mindestens 3 Tage vor der Verbindlichkeit aufstellen. Laut Gesetz ist es nämlich für Autofahrer zumutbar, innerhalb von 72 Stunden nachzuschauen, ob sich etwas an der Parksituation geändert hat und den Wagen gegebenenfalls umzuparken.
  • Selbst gemachte Parkschilder und Parkverbote sind in der Regel nicht verbindlich, Ausnahmen bilden Hinweise vor Einfahrten und auf Privatparkplätzen. Sollte jemand allerdings öffentlich Raum absperren, beispielsweise für einen Umzug, dann müssen Sie sich nicht daran halten, sollten aber im Interesse des Miteinanders darauf Rücksicht nehmen.
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