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Parkscheinautomat ist defekt – so verhalten Sie sich korrekt

Bei Defekt geht's auch ohne Parkschein.
Bei Defekt geht's auch ohne Parkschein.
Es kommt häufiger vor, dass ein Parkscheinautomat defekt ist, ausgeschaltet ist oder er partout Ihr Kleingeld nicht haben will. Je nach Situation können Sie dies ignorieren - oder eben auch nicht.

Wenn der Parkscheinautomat defekt ist

Wie Sie bei einem Defekt des Parkscheinautomaten reagieren müssen, steht in § 13 Abs. 1 StVO: "Ist eine Parkuhr oder ein Parkscheinautomat nicht funktionsfähig, so darf nur bis zur angegebenen Höchstparkdauer geparkt werden. In diesem Fall ist die Parkscheibe zu verwenden (Absatz 2 Satz 1 Nr. 2). Die Parkzeitregelungen können auf bestimmte Stunden oder Tage beschränkt sein".

  • Sie müssen also eine Parkscheibe ins Auto legen. Diese wird wie üblich auf nie nächste halbe Stunde eingestellt. Die Zeit bis dahin bleibt unberücksichtigt. Auch bei der Höchstparkdauer. Außerdem dürfen Sie nicht länger parken, als Sie es mit Parkschein auch gekonnt hätten.
  • Vergewissern Sie sich, dass in der gleichen Parkzone nicht weitere Parkscheinautomaten stehen, die möglicherweise noch funktionsfähig sind. In diesem Fall müssen Sie aus einem funktionsfähigen Automaten einen Parkschein ziehen und können sich nicht darauf berufen, dass ein einzelner Automat defekt war.
  • Am Parkscheinautomat können Sie die Parkzeitregelung nachlesen. Ist der Automat ausgeschaltet und es findet sich kein derartiger Hinweis, wird die Parkzeitregelung bei diesem Automaten digital angezeigt. Es gibt dann keine Höchstparkdauer.
  • Wenn der Automat defekt ist und Sie beim Parken keine Parkscheibe benutzen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die je nach Parkdauer zwischen 5,- € und 25,- € geahndet wird.
  • Zu Zeiten, in denen Sie keinen Parkschein lösen müssen, brauchen Sie natürlich auch keine Parkscheibe ins Fahrzeug legen.

Wenn der Automat Ihr Kleingeld nicht nimmt

  • Wenn Sie das passende Kleingeld nicht haben und aus diesem Grund keinen Parkschein ziehen können, dürfen Sie in der Parkscheinzone nicht parken.
  • Sollten Sie nur ein Münzstück zur Hand haben, das bei dem Automaten jedoch immer durchfällt, handelt es sich deshalb nicht automatisch um einen Defekt des Automaten, der Sie zum Auslegen einer Parkscheibe berechtigt. Sie sind verpflichtet, Ihr Geldstück zu wechseln oder zu tauschen - so das OLG Hamm.
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