Die Rechnung ist bei der Lieferung eines Pakets wichtig
- Der Lieferschein spielt nur bedingt eine Rolle bei der Annahme von Waren in einem Paket. Er gibt Auskunft über den Inhalt, dem Lieferdatum und das Gewicht des Versandguts und dient zusätzlich als Urkunde, wenn er gleichzeitig auch als Rechnung deklariert ist.
- Fehlt der Schein in einem Päckchen, etc., ist das kein Beinbruch. Viele Unternehmen schicken nach dem Versand der Lieferung separat eine Rechnung. Diese besitzt genauso viel Aussagekraft, wie der Beleg über die Lieferung.
- Anders sieht es allerdings aus, wenn die Rechnungsanschrift von der Lieferanschrift abweicht oder der Schein über die Lieferung gleichzeitig auch als Rechnung dient. Dann muss sich der Empfänger an den Absender wenden und um die Zusendung einer separaten Rechnung bitten.
- Erhält der Empfänger keine Rechnung binnen weniger Tage, sollte dieser so ehrlich sein und beim Unternehmen nachfragen. Schließlich bezahlt auch er die Mahnkosten bei verspäteter oder nicht erfolgter Zahlung.
Wenn Sie ohne Lieferschein Waren verschicken
- Sie sind Lieferant und haben Ihre Waren versehentlich ohne den Lieferschein verschickt. Nun haben Sie Angst, dass der Empfänger leugnet, das Paket und die Waren jemals bekommen zu haben.
- Schicken Sie einfach separat eine Rechnung mit der Post hinterher und deklarieren Sie diesen gleichzeitig als Lieferschein. Sinnvoll ist dann ein Einschreiben, um ganz sicherzugehen. Bis dahin gelten der Annahmebeleg des Postboten und die Unterschrift des Empfängers als Beleg. Es wird für den Empfänger dann schwierig, zu behaupten, er hätte die Ware nie bekommen.
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