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Päckchen nicht ausreichend frankiert in den Briefkasten geworfen - was nun?

Der Empfänger kann Ihren Fehler ausbügeln.
Der Empfänger kann Ihren Fehler ausbügeln.
Wenn Sie ein Päckchen mit nicht ausreichendem Porto in den Briefkasten verbracht haben, sollten Sie Schritte einleiten, dass die unterfrankierte Sendung nicht wieder den Weg zu Ihnen zurückfindet.

Ein nicht ausreichend frankiertes Päckchen wird trotzdem zugestellt

Es gibt bei der Paket- bzw. Päckchenbeförderung die Möglichkeit solche als "unfrei" zu versenden, was soviel bedeutet wie nicht freigemacht. Diese Päckchen werden dann dem Adressaten bei der Zustellung nur gegen Zahlung der dann fällig werdenden Zustellgebühr ausgehändigt.

  • Für den Fall, dass Ihnen erst, nachdem Sie das Päckchen in den Briefkasten eingeworfen haben, auffällt, dass Sie Ihre Sendung nicht ausreichend frankiert haben, bleibt Ihnen nur noch die Möglichkeit, sich mit dem Empfänger des Päckchens in Verbindung zu setzen und diesen über Ihr Missgeschick in Kenntnis zu setzen. 
  • Der Adressat Ihres Päckchens ist somit auf die Forderung, die der Zusteller an ihn richten wird, vorbereitet und könnte das fällig werdende Porto für Sie auslegen und Ihr Fehler wäre bereinigt. Sie bräuchten dann nur noch dem Adressaten seine Unkosten zu erstatten und die Sendung wäre somit an ihrem Ziel angekommen.

Alles, was im Briefkasten landet, kommt ins Sortierzentrum

  • Wenn Sie nun auf die Idee kommen sollten, die Leerung des Briefkastens abzuwarten, um dann Ihr Päckchen - weil es nicht ausreichend frankiert ist - wieder zurückzuverlangen, um dies nachholen zu können, werden Sie vergebens warten. 
  • Die Person, die mit dem Leeren der Briefkästen beauftragt ist, ist nicht befugt Ihnen das Päckchen, auch wenn Sie es ihm noch so gut beschreiben können, wieder herauszugeben. Würde sie es trotzdem tun, würde sie sich sogar strafbar machen, da dies gegen den Datenschutz verstoßen würde. Es würden auf der Suche nach Ihrer Sendung zwangsläufig andere Empfänger- und Absenderadressen gelesen werden und dies wäre, weil es niemanden etwas angeht, wer an wen Post verschickt, eine strafbewehrte Handlung, die der betreffenden Person auf jeden Fall die Stellung kosten würde.
  • Klären Sie also den Sachverhalt mit dem Empfänger des Päckchens. Sollte dieser nämlich die Annahme verweigern, käme Ihre Sendung wieder zu Ihnen zurück und Sie müssten den doppelten Weg, den Ihre Aussendung nun zurückgelegt hat, bezahlen, um Ihre Sendung zurückzubekommen.
helpster.de Autor:in
Achim Günter
Achim GünterAchim bereichert mit seinem hervorragenden Allgemeinwissen den Themenbereich Schule. Als erfahrener Steingartengärtner gibt er sein Insiderwissen auf dem Gebiet Garten gerne weiter. Das Familienoberhaupt kennt sich auch mit Geld und Finanzen bestens aus.
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