Mit einem Einschreiben sollten keine Wertsachen versendet werden.
- Bei der Wahl der Versendungsform "Einschreiben" wird dem Absender die Möglichkeit gegeben, nachweisen zu können, ein Dokument oder eine Sache fristgerecht abgeschickt zu haben, also eine ihm gesetzte Auflage bezüglich des Eintreffens beim Adressaten erfüllt zu haben. Dies muss nicht unbedingt bedeuten, dass diese Sendung nicht verloren gehen kann. Sie sollten also nicht davon ausgehen, dass eine Wertsache, auch wenn Sie diese als Einschreiben deklarieren und dementsprechend frankieren, vollumfänglich abgesichert sein wird.
- Für ein nicht mehr aufzufindendes Einschreiben werden Sie nicht mehr als 25 Euro vom mit der Zustellung beauftragtem Unternehmen bekommen. Waren allgemein übliche Zahlungsmittel oder sonstige Wertsachen Inhalt eines Einschreibens, so sind diese gänzlich von einer Versicherung ausgeschlossen, denn hierzu hätten Sie diese Sendung als Wertbrief eben ganz anders frankieren müssen.
Das richtige Frankieren einer besonderen Versendungsform
- Ein Einschreiben können Sie nicht wie einen normalen Brief selbst frankieren und im Anschluss durch den Einwurf in den Briefkasten auf den Weg bringen, es würde Ihnen der Beleg also der Nachweis darüber fehlen, den Brief tatsächlich abgeschickt zu haben. Sie werden sich mit jeder besonderen Versendungsform an einen Postschalter begeben müssen.
- Ein Einschreiben in der jeweils richtigen Höhe zu frankieren bedeutet, zu dem Portobetrag, der fällig gewesen wäre, wenn diese Sendung als normaler Brief zugestellt werden sollte, den Betrag von 2,05 ,- Euro zu addieren, somit hätten Sie das fällige Porto, mit dem der jeweilige Brief zu frankieren wäre, errechnet.
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