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Oberflächenwasser auf die Nebenkosten umlegen - so geht's

Inhaltsverzeichnis

Auch Oberflächenwasser zählt zu den Nebenkosten.
Auch Oberflächenwasser zählt zu den Nebenkosten.
In vielen Regionen ist seit Beginn des Jahres 2012 eine neue Kategorie bei der Wasserrechnung dazugekommen. In anderen Regionen dagegen ist das Oberflächenwasser schon seit Langem fester Bestandteil der Wasserrechnung und wird von den Vermietern auf die Nebenkosten umgelegt.

Was Sie benötigen

  • Wasserrechnung
  • Betriebskostenabrechnung vom Vorjahr

Oberflächenwasser - das sollten Sie wissen

Wenn in Ihrer Wasserrechnung von Oberflächenwasser die Rede ist, so ist im Allgemeinen das Niederschlagswasser gemeint, das über Ihre versiegelten Flächen der Kanalisation zugeführt wird. In den meisten Gegenden gelangt das Oberflächenwasser über die Kanalisation in die Kläranlagen und verursacht hier zusätzlichen Arbeits- und Nebenkostenaufwand.

  • Normalerweise werden die Kosten für die Abwasseraufbereitung mit einem festen Faktor in Rechnung gestellt. Die Menge Abwasser, die Ihnen berechnet wird, richtet sich in der Regel nach Ihrem Trinkwasserverbrauch. Dieser wird über Ihre Wasseruhr nachgewiesen. Den Rechnungsbetrag für Trink- und Abwasser legen Sie ja bereits auf die Nebenkosten um.
  • Beim Oberflächenwasser ist es nicht so einfach festzulegen, welcher Grundstücksbesitzer wie viel Niederschlagswasser bezahlen muss. Deshalb haben die Wasserverbände Erhebungsbögen an die Hausbesitzer verschickt. In diesen Bögen haben Sie als Eigentümer angegeben, wie groß Ihr Grundstück ist und welche Flächen wie versiegelt sind. Unterschiedliche Versiegelungsarten werden mit verschieden hohen Faktoren belegt. Anhand dieser Werte wurde zu jedem betroffenen Grundstück die zu berechnende Fläche festgelegt.
  • Die Wasserverbände haben kalkuliert, welchen Betrag sie den Kunden pro m² Grundstücksfläche berechnen. Hierbei richten sich die Wasserverbände in der Regel nach Durchschnittswerten, die aussagen, wie viel Oberflächenwasser in der Region in bestimmten Zeiträumen angefallen ist.
  • Aus der Multiplikation Ihrer zu berechnenden Fläche und dem festgelegten Kostenfaktor ergibt sich die von Ihnen zu zahlende Gebühr für das Einleiten des Oberflächenwassers.

So setzen Sie das Oberflächenwasser in den Nebenkosten an

Anhand Ihrer Vorjahresbetriebskostenabrechnung können Sie leicht überprüfen, wie Sie die nach m² umzulegenden Nebenkosten auf Ihre Mieter umgelegt haben. Dies können Sie jetzt analog auf die Oberflächenwasserkosten anwenden.

  1. Entnehmen Sie Ihrer Wasserrechnung den fürs Oberflächenwasser umzulegenden Gesamtbetrag. Dieser setzt sich aus dem Verbrauchspreis für Ihre versiegelte Fläche und aus der Oberflächenwassergrundgebühr zusammen. Diesen Gesamtbetrag legen Sie zu 100 Prozent als Nebenkosten auf die Gesamtquadratmeter Ihres Objektes um. Am besten geht dies übrigens mit einer Exceltabelle.
  2. Für jede Wohnung berechnen Sie nun entsprechend der Wohnfläche in m² den auf die Nebenkosten umzulegenden Oberflächenwasseranteil.
  3. Teilen Sie hierzu den umzulegenden Oberflächenwassergesamtbetrag durch die Gesamtquadratmeter des Objekts und multiplizieren Sie das Ergebnis mit der m²-Fläche der jeweiligen Wohnung. Als Ergebnis erhalten Sie nun den auf die einzelne Wohnung als Nebenkosten umzulegenden Anteil am Oberflächenwasser.
  4. Überprüfen Sie Ihre Umlegung des Oberflächenwassers auf die Nebenkosten, indem Sie allen Anteile zusammenrechnen. Die Summe sollte exakt dem umzulegenden Oberflächenwassergesamtbetrag entsprechen.

Rechenbeispiel zur Umlegung des Oberflächenwassers auf die Nebenkosten

Zur besseren Nachvollziehbarkeit folgendes Beispiel.

  • Ihr vermietetes Objekt hat eine Gesamtfläche von 300 m².
  • Es besteht aus drei Wohnungen. Wohnung eins hat 85 m², Wohnung zwei hat 125 m² und Wohnung drei hat 90 m² Wohnfläche.
  • Der Oberflächenwassergesamtbetrag, den Sie auf die Nebenkosten umlegen wollen, beträgt 120 Euro.
  • Sie rechnen jetzt also für Wohnung eins wie folgt: 120 Euro / 300 m² * 85 m² und erhalten 34 Euro Nebenkostenanteil für Wohnung eins am umzulegenden Oberflächenwassergesamtbetrag. Für Wohnung zwei erhalten Sie 50 Euro Anteil und für Wohnung drei erhalten Sie einen Anteil von 36 Euro.
  • Wenn Sie nun probehalber alle drei Anteile wieder zusammen addieren, dann kommen Sie wieder auf Ihre 120 Euro Oberflächenwasserkosten.

Wie Sie sehen, ist es recht einfach, die Oberflächenwasserkosten auf die Nebenkosten umzulegen.

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