Die automatische Nachtabsenkung der Heizungstemperatur und damit der Zimmertemperatur ist eine energiesparende und eigentlich angenehme Einrichtung. Dennoch müssen Sie nicht frieren.
Das Mietrecht regelt die Zimmertemperatur nur indirekt
- Sind Sie selbst in der Lage, die Zimmertemperatur zu regeln, ist es Ihre Aufgabe, die Nachtabsenkung so einzustellen, dass Sie nicht frieren. Ist der Vermieter für den Betrieb der Heizungsanlage verantwortlich, muss natürlich er dafür sorgen, dass eine gewisse Mindesttemperatur in Ihrer Wohnung gewährleistet ist.
- Lesen Sie zunächst Ihren Mietvertrag. Sie sollten wissen, dass nach dem Mietrecht eine vertraglich vereinbarte Temperatur von 18 °C tagsüber nicht ausreicht. Eine solche Vereinbarung wäre unangemessen. Ihr Vermieter ist verpflichtet, tagsüber eine Temperatur von mindestens 20 - 22 °C einzuhalten. Im Gesetz selbst finden Sie dazu jedoch keine Vorgaben. Diese stammen von den Gerichten, die im Mietrecht nach den Gegebenheiten des Einzelfalls entscheiden.
- Beachten Sie, dass Ihr Vermieter aber nicht verpflichtet ist, diese Durchschnittstemperatur rund um die Uhr zu gewährleisten. Er verhält sich vertragsgemäß, wenn er während der üblichen Tagesstunden von etwa 7:00 Uhr bis 23:00 Uhr nachts entsprechend heizt. Müssen Sie früher aufstehen oder gehen Sie regelmäßig später zu Bett, können Sie verlangen, dass die Heizzeit ausgedehnt wird.
Die Nachtabsenkung hat ihre Grenzen
- Die Nachtabsenkung dient auch Ihrem Interesse als Energiesparmaßnahme. Normalerweise liegen Sie im warmen Bett. Warmluft stört Sie beim Einschlafen und behindert den Erholungsprozess. Immerhin dürfen Sie erwarten, dass Sie nicht frieren und die Zimmertemperatur infolge der Nachtabsenkung zumindest bei 17 ° C liegt. Wenn Sie aufstehen müssen, sollten Sie sich keine Frostbeulen holen müssen.
- Im Winter, wenn es besonders kalt wird, können Sie erwarten, dass der Vermieter die Heizung durchgehend, also auch nachts, in Betrieb hält und zwischen 23:00 Uhr und 7:00 Uhr morgens eine Temperatur von mindestens 17 °C einhält. Eine noch tiefer gehende Nachtabsenkung brauchen Sie nicht hinzunehmen.
Heizpflicht auch außerhalb der Heizperiode
- Verlangen Sie von Ihrem Vermieter, dass er auch außerhalb der Heizperiode, also in der Zeit vom 1. Mai bis 30. September die Zimmertemperatur auf mindestens 18 °C halten muss, sofern die Außentemperatur drei Tage lang weniger als 12° beträgt oder die Zimmertemperatur unter 18° fällt und das kühle Wetter aller Voraussicht nach länger als ein bis zwei Tage andauern wird. Sinkt die Zimmertemperatur unter 18°, muss er die Heizung sofort in Betrieb nehmen und darf auch keine Nachtabsenkung vornehmen.
- Beachten Sie, dass Sie beweispflichtig sind, wenn Sie die Nachtabsenkung als unangemessen empfinden. Messen Sie die Temperatur in der Mitte des Raumes etwa 1 m über dem Fußboden. Stellen Sie die Temperatur im Abstand von wenigen Stunden in sämtlichen Wohnräumen fest und führen Sie ein entsprechendes Protokoll.
Helfen Sie sich auch selbst
- Im Übrigen achten Sie darauf, dass Ihre Heizkörper ordnungsgemäß funktionieren. Möglicherweise liegt es nicht an der Nachtabsenkung. Entlüften Sie die Heizkörper mit einem Ventilschlüssel. Nur dann kann hinreichend Warmwasser einströmen.
- Denken Sie daran, dass auch eine schlechte Lüftung Ursache für niedrige Wohnungstemperaturen sein kann. Raumluft, die zu wenig Sauerstoff enthält, kann sich nicht richtig erwärmen. Lüften Sie mehrfach am Tag stoßweise.
- Beherzigen Sie einen durchaus ernst gemeinten Rat und ziehen Sie sich jahreszeitengerecht an. Erwarten Sie nicht, im T-Shirt warm zu haben, wenn andere im Rollkragenpullover herumlaufen.
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