So vermeiden Sie Nachlassstreitigkeiten mit Geschwistern
Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, beginnen oft Streitigkeiten über die Erbmasse zwischen den Geschwistern. Sie können diese Streitigkeiten von vorneherein offensiv angehen und vielleicht sogar vermeiden.
- Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit allen Erben, das heißt mit Ihren Geschwistern. Sie sollten hierzu niemanden übergehen, sondern wirklich alle Ihre Geschwister und Ihre Eltern hinzuziehen. Dies ist wichtig, um einen Dialog zu beginnen.
- In diesem Gespräch sollten zuerst Ihre Eltern offenlegen, wie Ihr Testament ausgestaltet ist. Vielleicht haben Ihre Eltern ein Testament oder einen Ehevertrag. Beides wirkt sich auf Ihren Erbanteil aus. Für Ihren Erbanteil und den Anteil des überlebenden Elternteils spielt es eine Rolle, ob eine Zugewinngemeinschaft oder eine Gütertrennung vereinbart ist.
- Bedenken Sie, dass Ihnen in jedem Fall ein gesetzlicher Pflichtanteil zusteht.
- Sie sollten wissen, dass die Erben eine sogenannte Gesamthandsgemeinschaft bilden. Folglich gehört jeder Erbgegenstand und jede offene Forderung allen Erben als Gemeinschaft. Bevor die Erbmasse nicht geteilt wird, darf ein Einzelner nicht darüber verfügen. Eine Veräußerung funktioniert daher nur gemeinschaftlich. Dagegen kann durchaus ein Erbe den anderen Erben Ihre Anteile abkaufen, ohne dass die Erbmasse zuerst geteilt wird.
- Sie können sich daher auszahlen lassen, um Nachlassstreitigkeiten zu verhindern. Ist dies für Sie eine Option, sollten Sie dies offen ansprechen. Dies macht durchaus Sinn, wenn eine Immobilie vererbt werden soll. Gesetzlich hat ein Miterbe sogar ein Vorkaufsrecht, wenn ein Erbe seinen Erbanteil verkaufen möchte. Wer sein Vorkaufsrecht in Anspruch nehmen möchte, muss dies innerhalb von zwei Monaten anmelden.
- Planen Sie vorab, wer die Nachlassverwaltung betreiben wird bis die Erbmasse auseinandergesetzt wird, wenn Sie dies erwägen, um Nachlassstreitigkeiten von vorneherein zu verhindern.
Rechtsfolgen bei Uneinigkeit zwischen Geschwistern
Sie sollten genau über Ihre Rechte und Pflichten informiert sein, wenn eine Erbschaft ansteht.
- Befürchten Sie Nachlassstreitigkeiten zwischen den Geschwistern, können Sie sich vorab anwaltlich beraten lassen und sich über Ihren konkreten Fall informieren und danach Nachlassstreitigkeiten verhindern.
- Eine Einigung kann es auch zwischen zerstrittenen Geschwistern geben. Anderenfalls kann es zu einer Teilungsversteigerung kommen und die Erbmasse wird auseinandergesetzt.
- Sind Sie stattdessen einvernehmlich, kann Sie entweder einer Ihrer Geschwister auszahlen oder Sie verkaufen den Nachlass gemeinschaftlich. Beide Varianten sind für die gesamte Erbengemeinschaft finanziell erträglicher als eine Zwangsversteigerung.
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