Die Mitgliedschaft bei "Der Club" kündigen
- Die Voraussetzung dafür, dass Sie bei dem zum Hause Bertelsmann gehörigen Buch-und Medienclub "Der Club" kündigen können ist, dass Sie die Kündigung mindestens 3 Monate vor Ablauf eines Kundenjahres einreichen. Das bedeutet, dass Sie die Kündigung 3 Monate vor dem Monat, in dem Sie die Mitgliedschaft abgeschlossen haben, einreichen müssen. Wenn Ihre Mitgliedschaft beispielsweise am 01. April zustande kam, so müssen Sie die Kündigung spätestens zum 01. Januar eingereicht haben.
- Sie können Ihre Mitgliedschaft bei dem Buch - und Medienclub "Der Club" auf verschiedene Arten kündigen. Auf der Internetseite des Versandhauses ist angegeben, dass Sie die Kündigung sowohl telefonisch, schriftlich, per Fax oder E-Mail einreichen können. Die Adresse, an die Sie die Kündigung schicken können, lautet: Der Club Bertelsmann, RM Buch und Medien Vertrieb, 33308 Gütersloh.
- Es ist jedoch aus diversen Gründen zu empfehlen die Kündigung schriftlich einzureichen. In der Kündigung sollte in jedem Fall stehen, zu welchem Datum Sie die Mitgliedschaft beenden wollen.
- Bestehen Sie auf darauf eine schriftliche Bestätigung zum Erhalt der Kündigung zu bekommen.
Da einige ehemalige Mitglieder aus "Der Club" berichten, dass es später zu sehr umfangreichen Rückwerbeversuchen vonseiten des Unternehmens kam, was die ehemaligen Kunden als relativ belästigend empfanden, sollten Sie in dem Kündigungsschreiben auf die vollständige Löschung Ihrer Daten bestehen. - Des Weiteren sollten Sie explizit darauf hinweisen, dass Sie nicht wollen, dass Ihre Adresse oder Telefonnummer zu Werbezwecken genutzt wird.
Was können Sie bei auftretenden Problemen bei der Kündigung tun?
- Die Mitgliedschaft bei "Der Club" zu kündigen ist scheinbar öfter mit Problemen verbunden. So kam es in der Vergangenheit öfter vor, dass die Mitgliedschaft trotz fristgerechter Kündigung um ein weiteres Jahr aufrechterhalten wurde. In einigen Fällen wurde die Kündigung sogar komplett ignoriert.
Um dies zu vermeiden, sollten Sie, wie bereits erwähnt, ein konkretes Kündigungsdatum angeben und in jedem Fall die 3-monatige Kündigungsfrist einhalten. - Des Weiteren ist es sehr sinnvoll, die Kündigung per Einschreiben mit Rückantwort zu versenden.
So haben Sie später einen Beweis dafür, dass bei dem Versandhaus ein Schreiben eingegangen ist.
Sollte die Kündigung dennoch nicht angenommen werden bzw. sollten Sie einen Brief erhalten, in dem Ihre Mitgliedschaft automatisch verlängert wird, so legen Sie am besten sofort Einspruch ein.
Weiterlesen:
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?