Mit 14 gilt das Kinderarbeitsschutzgesetz
14-Jährige gelten - laut Gesetz - noch als Kinder, erst ab 15 Jahren fallen sie unter die Gruppe der Jugendlichen. Und für Kinder in Deutschland, sowie sämtlichen EU-Staaten, gilt das Kinderarbeitsschutzgesetz! Zwar dürfen Sie als Eltern die Einwilligung erteilen, dass Ihr Kind eine leichte Tätigkeit aufnehmen darf, um bereits mit 14 Geld zu verdienen - diese Tätigkeit muss sich jedoch wiederum an den Richtlinien des Gesetzes orientieren.
- Der Gesetzgeber legt fest - und das sollten Sie als Eltern auch nachprüfen - dass es sich grundsätzlich nur um leichte, für Kinder geeignete Tätigkeiten handelt, die weder Gesundheit, Entwicklung noch Sicherheit Ihres Kindes beeinträchtigt, bzw. gefährdet.
- Achten Sie darauf, dass die tägliche Arbeitszeit nicht über 2 Stunden hinausgeht (Ausnahme: landwirtschaftlicher Familienbetrieb: 3 Stunden) und der Job an maximal 5 Tagen wöchentlich zwischen 8 und 18 Uhr - jedoch weder vor noch während der Schulzeit - ausgeübt wird.
- Legen Sie größten Wert darauf, dass die schulischen Leistungen Ihres Kindes wegen der Ausübung der Beschäftigung nicht vernachlässigt werden. Ihr Kind muss weiterhin in der Lage sein, dem Unterricht aufmerksam zu folgen und Hausaufgaben und andere anfallenden schulischen Aufgaben dürfen keinesfalls vernachlässigt werden.
Geld verdienen - das erlaubt das Gesetz
- Ihr Kind darf zwar laut Gesetz einfachen Beschäftigungen nachgehen, um mit 14 Geld zu verdienen, als Eltern sollten Sie jedoch bei Stellenangeboten sehr sensibel sein und sich im Vorfeld eingehend über die angebotene Tätigkeit und die Arbeitsbedingungen informieren.
- Unter die zulässigen Beschäftigungen im Sinne des Staates fallen das Erteilen von Nachhilfeunterricht, die Betreuung und Versorgung von Haustieren, Handreichungen beim Sport (Ballkind beim Tennis), Tätigkeiten in Haushalt und Garten, Mithilfe in privaten und landwirtschaftlichen Haushalten einschließlich Ernte oder Feldbestellung, Botengänge, die Selbstvermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Einkaufstätigkeiten.
- Besonders beliebt, um mit 14 sein eigenes Geld zu verdienen, ist - vor allem bei Mädchen - das Babysitten bei Nachbarskindern. Hier lauert allerdings die Gefahr, rechtliche Grenzen zu überschreiten, denn 14-Jährige dürfen weder nach 18 Uhr und schon gar nicht an Samstagen und Sonntagen arbeiten! So gesehen wäre bezahltes Babysitten bereits ein Verstoß gegen geltendes Recht, denn meist werden Babysitter ja gerade in den Abendstunden und an Wochenenden benötigt.
- Geschätzte 80.000 Kinder haben sich entschieden, wöchentlich Zeitungen, Zeitschriften und Werbeblätter auszutragen, um Geld zu verdienen. Dies geschieht sogar ordnungsgemäß mit Lohnsteuerkarte, die ab 14 Jahren beantragt werden kann.
- Aber auch hier lauert die Tücke des Gesetzes: 14-Jährige dürfen keine Tätigkeit ausüben, deren maximale Handhabung regelmäßig das Gewicht von 7,5 kg, in seltenen Fällen 10 kg überschreitet. Meist haben die Stapel von Druckerzeugnissen, die wöchentlich transportiert werden müssen, noch weitaus mehr Gewicht, zudem gleicht - gemessen an der Plackerei - die Bezahlung einem Hungerlohn.
Wenn Ihnen Ihr Kind also eröffnet, dass es mit 14 sein eigenes Geld verdienen will - überlegen Sie lieber einmal mehr, ob sich - gemessen am zu erwartenden Verdienst - nicht doch eine innerfamiliäre Lösung (Rasenmähen, Zaun streichen, etc., gegen Bares) finden lässt, um die Kasse Ihres Sprösslings zu füllen.
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?