Was Sie benötigen
- Betriebsrat
- Arbeitsgericht
- Mehrheit
So stellen Sie einen Misstrauensantrag gegen den Betriebsrat
- Die gesetzliche Grundlage finden Sie in § 23 Betriebsverfassungsgesetz. Verletzt der Betriebsrat seine gesetzlichen Pflichten, kann mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine betriebliche Gewerkschaft beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Betriebsratsmitgliedes oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. Geht es um den Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds, so kann dies auch vom Betriebsrat beantragt werden.
- Vorausgesetzt für den Misstrauensantrag gegen den Betriebsrat ist, dass der Antragsteller ein bestimmbares Antragsunterstützer-Quorum belegt. Dies erfolgt üblicherweise durch eine bestimmte Anzahl von Unterschriften.
- Das Gericht setzt den Betriebsrat allerdings nicht einfach ab. Der Betriebsrat hat sich durch eine Wahl legitimiert. Das Gericht nimmt eine Abstimmung vor, in der über den Misstrauensantrag gegen den Betriebsrat entschieden wird.
- Sie können sich bei der Gewerkschaft grundlegend über den Misstrauensantrag gegen den Betriebsrat informieren. Dies sollten Sie auch tun, bevor Sie sich an ein Arbeitsgericht wenden.
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