So erwerben Sie per Mietkauf eine Immobilie
Bei einem privaten Mietkauf vereinbaren Sie als Käufer mit dem Verkäufer einen Mietvertrag, der Ihnen die Option bereitstellt, die gemietete Immobilie später einmal käuflich erwerben zu können.
- Dafür müssen Sie im Vertrag eine bestimmte rechtlich verbindliche Zeitspanne vereinbaren, in der Sie von diesem sogenannten Vorkaufsrecht Gebrauch machen können.
- Wenn Sie als Mieter Ihr Optionsrecht ausüben, dann werden Ihnen die Mieten, die Sie bis dahin bezahlt haben, ganz oder teilweise auf den Kaufpreis angerechnet.
- Meist handelt es sich bei solchen privaten Mietkaufverträgen um eine Mietvertragsdauer von rund 10 bis 20 Jahren. Während dieser Zeitspanne sollten Sie Ihr Optionsrecht wahrnehmen. Natürlich kann die Zeitspanne individuell variabel vereinbart werden.
- Nehmen Sie für die Gestaltung des privaten Mietkaufvertrages in jedem Fall die Dienste eines Fachanwaltes in Anspruch, damit alles hieb- und stichfest ist und keine unangenehmen Überraschungen auftreten. Auch wenn es sich hier um einen privaten Mietkauf handelt.
- Kompliziert könnte es werden, wenn noch vorhandene Hypotheken auf dem Objekt lasten. Dies klären Sie am besten vor Ihrer Entscheidung eines Kaufes der Immobilie mit dem Verkäufer. Der Hausverkauf wird in jedem Fall notariell abgesichert und hier geht es auch um die eventuelle Löschung einer Hypothek bei Grundbucheintrag. Ihr Notar wird Sie hier beraten.
Kalkulieren Sie in jedem Fall Anwalts- und Notarkosten mit ein, wie auch die Grunderwerbssteuer, die Sie bei Kauf an das Finanzamt bezahlen müssen. Jährlich fallen dann weitere jährliche Grundsteuern für Immobilieneigentümer an. Rechnen Sie alles vor dem Kauf mit ein.
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