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- Versicherungsgeber
Sichern Sie Ihr Mietobjekt durch eine Mieterhaftpflichtversicherung ab
- Eine Mieterhaftpflichtversicherung ist ratsam, wenn bestimmte Schäden noch nicht durch eine andere Versicherung abgedeckt sind. Denn als Mieter sind Sie für die von Ihnen verursachten Schäden in vollem Umfang selbst verantwortlich.
- Grundsätzlich darf Ihr Vermieter den Abschluss einer Mieterhaftpflichtversicherung jedoch nicht verlangen, daher sind auch entsprechende Klauseln im Mietvertrag unwirksam.
- Dennoch sind Sie für selbst verursachte Schäden an der Mietsache verantwortlich, daher sollte es in Ihrem Interesse liegen, mögliche Schäden abzusichern. Missgeschicke können jedem passieren und das schneller als man denkt. Leider können die Konsequenzen mit unangenehmen Kosten und viel Aufwand verbunden sein.
- Schäden, für die Sie selber aufkommen müssen, beginnen bereits mit einem Loch im neuen Laminat. Auch Schäden wie ein Sprung in der Badewanne oder im Duschbecken müssen von Ihnen behoben werden, wenn diese durch Sie oder Angehörige verursacht wurden.
- Schäden dieser Art sind durchaus noch überschaubar, anders sieht das schon bei einem überschwemmten Badezimmer oder Wohnungsbrand aus. Schützen Sie sich daher mit einer Mieterhaftpflichtversicherung. Sie bietet Ihnen als Mieter den nötigen Rückhalt, denn sie sichert kleine und große Schäden ab, die Sie, Ihre Kinder oder andere Familienmitglieder verursachen.
Die Mieterhaftpflichtversicherung ist grundsätzlich ratsam, sofern eventuelle Schäden nicht bereits durch eine andere Versicherung abgedeckt sind. Vergleichen Sie vor Vertragsabschluss mehrere Angebote miteinander und achten Sie dabei besonders auf die Deckungssummen und Ausschlussklauseln.
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