Was Sie benötigen
- Eigenes Grundstück
- Tierarzt
- Tierbestatter
In Deutschland gibt es spezielle Gesetze, die das Verbleiben toter Tiere deutlich regeln. Diese Gesetze gelten sowohl für Hunde als auch für Katzen und andere Kleintiere.
Was passiert mit der Katze nach dem Tod?
- 2003 ist das Tierkörperbeseitigungsgesetz dahin gehend geändert worden, dass sowohl Kleintiere wie Vögel, Hasen und Hamster, aber auch Hunde und Katzen auf dem eigenen Grundstück beerdigt werden dürfen. Wenn Ihre Katze tot ist, müssen Sie bei der Beerdigung des Tieres auf dem eigenen Grundstück dennoch einige Vorschriften einhalten.
- Hierzu gehört unter anderem, dass sich das Grundstück nicht in einem Wasserschutzgebiet befinden darf und das Tier nicht zu nahe an einem Bordstein begraben wird. Zudem muss die tote Katze mit einer mindestens 50 bis 60 cm dicken Erdschicht bedeckt werden. Auf keinen Fall dürfen Sie das Tier auf einem fremden Grundstück, einer Wiese oder gar im Wald begraben. Im schlimmsten Fall müssen Sie dann mit einem Bußgeld von über 10.000 Euro rechnen.
- In einigen Gemeinden gibt es sogenannte Tierfriedhöfe. Die Nachfrage nach einer bleibenden Ruhestätte für Haustiere ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Allerdings ist eine solche Tierbestattung nicht gerade preiswert und kommt daher nicht für jeden Tierhalter infrage. Die Adressen von Tierbestattern in Ihrer Nähe bekommen Sie beim Tierarzt, in Tierheimen oder aus dem Internet.
Falls für Sie keine dieser Möglichkeiten infrage kommt, dann müssen Sie die tote Katze beim Tierarzt lassen. Dieser wird das Tier zusammen mit anderen Kadavern an den Abdecker übergeben und dieser bringt die tote Katze schließlich in eine Tierkörperbeseitigungsanlage.
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