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Mein Facebook wird gehackt - was tun?

Kein Zugriff mehr auf gehackte Accounts
Kein Zugriff mehr auf gehackte Accounts © Gerd Altmann / Pixelio
Es scheint immer größerer Ausmaße anzunehmen, daß Facebook-Accounts gehackt werden. Darauf hat der Gesetzgeber vor einer Zeit reagiert und das Hacken von Accounts mit dem § 202a Strafgesetzbuch unter Strafe gestellt hat. Was Sie tun können, wenn Sie selbst Opfer geworden und Ihr Account gehackt wurde, erfahren Sie hier.

Das Hacken eines Facebook-Accounts ist kein Kinderkram

  • Wenn Ihr Account gehackt wurde, so sind Sie Opfer einer Straftat geworden. Diese nennt sich in § 202a StGB "Ausspähen von Daten" und wird bei Erwachsenen mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bestraft.
  • Auf welche Weise Ihr Account gehackt wurde, spielt keine Rolle. Ob der Täter Ihre Zugangsdaten nun erraten hat, sie kannte oder vielleicht sogar von Ihnen erfahren hat, ist für die strafrechtliche Bewertung egal. Es kommt nur darauf an, dass sich jemand ohne Erlaubnis in Ihr Profil eingeloggt hat.
  • In der Regel ist es mit dem Hacken des Accounts nicht vorbei - dies ist im Normalfall nur die Vorbereitung, um der betroffenen Person z. B. durch verleumderische Angaben im Profil oder Beleidigungen mehr oder weniger ernsthaft zu schaden.

So gehen Sie vor, wenn Sie gehackt wurden

  1. Informieren Sie Facebook über den Vorgang. Über den Security-Bereich haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Arten von Rechtsverstößen und Verstößen gegen die AGB zu melden. Dort können Sie melden, dass Ihr Profil gehackt wurde. Klicken Sie dazu als ersten Schritt auf den Listeneintrag "Ich glaube, mein Konto wurde geknackt".
  2. Wenn Sie Facebook Ihre Daten, durch die Sie authentifiziert werden können, mitgeilt haben, sollten dies am Ende dazu führen, dass Sie wieder Zugriff auf Ihr Profil haben.
  3. Heben Sie den E-Mail-Verkehr mit Facebook auf, damit Sie im Zweifelsfall beweisen können, dass Ihr Konto gehackt wurde und Sie dies nicht nur einfach behaupten.
  4. Erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei. Diese ist verpflichtet, Ihre Anzeige aufzunehmen und auch zu bearbeiten. Je nachdem, ob der Täter bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, kann dies - auch bei Jugendlichen - empfindliche Strafen nach sich ziehen. Keinesfalls müssen Sie von vornherein davon ausgehen, dass das Verfahren eingestellt wird. Hier ist nur schnelles Handeln gefragt, da IP-Adressen nur sehr kurzzeitig zurückverfolgbar sind.
  5. Wählen Sie ein sicheres Passwort für Ihren Facebook-Account. Dieses sollte mindestens 8 Zeichen haben und nicht zu erraten sein. Ein sehr guter Trick ist, die Anfangsbuchstaben der Wörter eines Satzes zu verwenden. Dadurch wird aus dem Satz "Meine Oma wohnt in München und ist 83 Jahre alt" das sehr sichere Passwort "MOwiMui83Ja". Natürlich dürfen Sie niemand anderem Ihr Passwort sagen, da sonst auch die sicherste Formulierung nichts nützt.
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