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Facebook: Fake Account strafbar? - Das sollten Sie beachten

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Sind Sie sicher, wer dahinter steckt?
Sind Sie sicher, wer dahinter steckt? © Walter Ditgens / Pixelio
Es wird immer öfter zu einem beliebten Spiel, einen Fake Account bei Facebook anzulegen. Aber ist dies strafbar? Immerhin ist ein neuer Account in sozialen Netzwerken schnell erstellt und Sie können sich dann unerkannt durchs Netz bewegen - oder auch suggerieren, Sie seieen eine andere Person.

Zuerst die gute Nachricht: Es ist rechtlich nicht relevant, ob Sie sich mit Ihren echten Identitätsdaten oder frei erfundenen Daten oder auch mit den Daten Anderer durchs Netz bewegen. Nicht bei Facebook und auch nicht irgendwo anders sonst im Internet. Es ist für sich genommen in Deutschland noch nicht strafbar - weder ist es ein Betrug noch eine Urkundenfälschung. Auch mit Stalking im strafrechtlichen Sinne hat dies noch nichts zu tun. Allerdings stellt diese Aussage, es sei erlaubt, nur die halbe Wahrheit dar, denn es gibt viele Fallstricke, die am Ende doch zu einer Strafbarkeit führen können.

Was ist überhaupt ein Fake Account?

Es gibt sehr unterschiedliche Definitionen, was unter einem Fake Account zu verstehen ist, im Wesentlichen kann damit gemeint sein:

  • Es handelt sich um einen "Identitätsdiebstahl". Dabei werden die persönlichen Daten einer real existierenden Person genutzt. Für den Account werden frei erfundene Daten genutzt. Er wird dazu verwendet, sich unerkannt im Netz zu bewegen.
  • Und schließlich gibt es auch den klassischen Fake, bei dem ein Account mit falschen Daten zu einem bestimmten Zweck erstellt wird - um beispielsweise Meinungen in eine bestimmte Richtung zu lenken oder vielleicht auch die Treue des Partners zu testen.

Das kann beim Erstellen strafbar sein

  • Sie dürfen keine Bilder fremder Menschen für den Account verwenden, wenn Sie von diesen Personen keine Einwilligung dazu haben oder Sie nicht ein Foto verwenden, das von einer Internetseite für kostenlose Fotos stammt. Andernfalls ist dies ein Verstoß gegen das Kunsturheberrechtsgesetz (§22 KunstUhrhG) und ist damit strafbar. 
  • Sie dürfen keine beleidigenden oder verleumderischen Angaben über eine real existierende Person in dem Account machen. Dies wären ebenfalls Straftaten (§§ 185, 186 StGB).
  • In dem Account dürfen Sie keine Kontaktdaten im Zusammenhang mit der Aufforderung, diese zu nutzen, veröffentlichen. Hier kommt sonst möglicherweise eine Strafbarkeit wegen Nachstellung (im Volksmund "Stalking") in Betracht (§ 238 StGB).

Was Sie mit einem Fake Account lassen sollten

Wenn Sie es geschafft haben, einen Fake Account anzulegen und sich dabei noch im legalen Bereich bewegt haben, so dürfen Sie im Internet einige Dinge trotzdem nicht tun:

  • Natürlich dürfen Sie sich oder andere nicht mithilfe eines Fake Accounts zum Schaden Anderer bereichern. Sie dürfen solch einen Account also nicht dazu nutzen, eine Zahlungsverpflichtung zu umgehen. Auch dürfen Sie nicht jemanden zu einer Leistung oder einem Handeln bringen, was er in Kenntnis Ihrer realen Person nicht getan hätte. Wichtigstes Beispiel ist hier, mit falschen Daten im Netz einzukaufen, weil man wegen Schulden, Schufa-Eintrag oder schlechten Erfahrungen mit dem Verkäufer sonst nichts mehr kaufen dürfte. Selbst wenn die Ware am Ende bezahlt wird, kann es sich trotzdem um einen strafbaren Computerbetrug handeln (§ 263a StGB).
  • Auf keinen Fall dürfen Sie mit einem Fake Account Dinge tun, die grundsätzlich verboten sind und Sie einer strafrechtlichen Verfolgung aussetzen würden, wenn die Polizei Ihre wahre Identität kennen würde.
  • Ebenfalls verboten ist es, einen Account, der von einer anderen Person angelegt wurde und genutzt wird, zu "hacken" oder anderweitig ohne Erlaubnis zu übernehmen. Das gilt selbst dann, wenn Ihnen das Passwort aus irgendwelchen Gründen bekannt ist. Hier handelt es sich dann um "Ausspähen von Daten", das ebenfalls strafbar ist (§ 202a StGB).

Das dürfen Sie bei Facebook

Viel schöner allerdings ist ja, was Sie alles mit einem Fake Account bei Facebook - und auch anderswo - tun dürfen, ohne dass Sie sich strafbar machen:

  • Sie können bei Facebook ohne Bedenken Einträge auf Pinnwände schreiben.
  • In Chats können Sie sich eine beliebige Identität zulegen und vielleicht sogar einmal das Geschlecht wechseln.
  • Auch können Sie versuchen, auf diesem Wege Ihrem Schwarm näher zu kommen, ohne selbst erkannt zu werden.
  • Und natürlich können Sie auch bei allen Spielen auf Facebook beliebige Identitäten verwenden.
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