Bedeutung des Vermerks „Mehrwertsteuer ausweisbar“
Mit dem Vermerk „Mehrwertsteuer ausweisbar“ unterscheiden sich gewerbliche und private Anzeigen.
- Sollte ein Gebrauchtwagenhändler den Begriff „Mehrwertsteuer ausweisbar“ verwenden, weist er auf zwei Dinge hin: Erstens hat das Unternehmen eine gewisse Größenordnung, denn es bezahlt Mehrwertsteuer. Und er kann die Vereinfachung für Kleinunternehmer nicht nutzen.
- Es handelt sich mit diesem Vermerk der Mehrwertsteuerausweisung um ein gewerbliches Angebot mit Gewährleistungsrechten und Garantien. Dies ist bei einem größeren Kauf nicht unbedeutend.
- Der Hinweis „Mehrwertsteuer ausweisbar“ ist für Unternehmen interessant, die diese ausgewiesene Mehrwertsteuer als sogenannte Vorsteuer von ihrer Umsatzsteuer abziehen können. Die Bedeutung für diese Personengruppe: Der Preis reduziert sich um den Mehrwertsteuerbetrag.
Vor- und Nachteile mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
Wenn Sie als Privatmann ein Fahrzeug verkaufen, haben Sie im Gegensatz zu Unternehmen keine Möglichkeit, die Mehrwertsteuer auszuweisen. Die Bedeutung ist für Sie als Verkäufer nicht relevant.
- Kauft eine Firma für ihren Fuhrpark ein weiteres Fahrzeug, kann sie vom Vermerk „Mehrwertsteuer ausweisbar“ profitieren. Sie kann die ausgewiesene Mehrwertsteuer als Vorsteuer von ihrer ermittelten Umsatzsteuer durch Verkäufe oder Dienstleistungen an Kunden abziehen. Der Differenzbetrag aus der verbleibenden Umsatzsteuer ist mit der monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung dem Finanzamt zu melden und zu bezahlen.
- Als Selbstständiger haben Sie die Pflicht, Rechnungen zu schreiben. Bei Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung verpflichtet Sie der Gesetzgeber, auf Ihren Rechnungen die Mehrwertsteuer auszuweisen. Ihr Kunde bezahlt die Steuer, die Sie später an das Finanzamt weitergeben.
- Somit stellt dieses Steuerverfahren für Unternehmer einen durchlaufenden Posten dar.
- Für Privatleute hat ein Angebot ohne Mehrwertsteuer Vorteile. Ein Kauf ohne 19 % Mehrwertsteuer ist für sie günstiger. Sie könnten die Umsatzsteuer nirgendwo ansetzen.
- Für private Käufer muss ein gültiger Endbetrag auf der Rechnung nachvollziehbar sein. Andernfalls verdeutlicht der Hinweis „zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer“ den zahlbaren Rechnungsbetrag.
Für Privatleute oder Unternehmer mit steuerfreien Umsätzen ist der Hinweis "Mehrwertsteuer ausweisbar" ohne Bedeutung. Er ist für sie nur ein Kostenfaktor.
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