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Maxxim kündigen und Rufnummer mitnehmen - so gehen Sie vor

Die Rufnummernmitnahme ist bei Vertragswechsel kein Problem.
Die Rufnummernmitnahme ist bei Vertragswechsel kein Problem.
Das Kündigen ist bei Maxxim kein Problem und natürlich können Sie auch die Rufnummer mitnehmen. Sie müssen dabei nur einige Fristen beachten.

So können Sie bei Maxxim kündigen

Wenn Sie einen Prepaidvertrag haben, können Sie diesen jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen.

  • Einen Postpaidvertrag können Sie ebenfalls mit dieser Frist kündigen, es sei denn, Sie haben eine Mindestlaufzeit vereinbart. Diese kann je Vertrag 6, 12 oder 24 Monate betragen.
  • Setzen Sie ein Schreiben an Maxxim auf. Nennen Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift und die Vertragsnummer. Schreiben Sie in der Kündigung, dass Sie den Vertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Termin kündigen. Bitten Sie darum, die Kündigung zu bestätigen und Ihnen das Datum des Vertragsablaufs mitzuteilen. Sie können das Schreiben auch über einen Onlinedienst erstellen.
  • Da sich Verträge auch automatisch verlängern können, ist es wichtig, dass Sie einen Nachweis über die Kündigung haben. Der sicherste Weg, den Nachweis zu erbringen, ist, diese als Einschreiben mit der Post zu versenden.

Wenn Sie die Rufnummer mitnehmen möchten, müssen Sie dies über den neuen Anbieter beantragen.

Mitnahme der Rufnummer

  • Sie können auch, während der Vertrag mit Maxxim läuft, bei einem anderen Anbieter einen Vertrag abschließen und bei diesem einen Antrag auf Portierung der Rufnummer stellen. Üblicherweise sollten Sie das aber erst nach dem Kündigen und kurz vor Ablauf des Vertrages bei Maxxim machen. Sie können den Antrag auch noch kurz nach Ablauf des Vertrages stellen. Da der neue Anbieter innerhalb von 30 Tagen den Antrag bei Maxxim einreichen muss, sollten Sie sich aber nicht zu viel Zeit lassen.
  • Sofern der Vertrag bei Maxxim noch besteht, wird man Sie fragen, ob Sie damit einverstanden sind, dass die Rufnummer portiert wird. Beachten Sie, Sie haben dann keine Rufnummer mehr bei Maxxim, müssen aber einen bestehenden Vertrag noch erfüllen. Die Portierung wirkt nicht als Kündigung, Sie müssen also immer auch bei Maxxim kündigen. Ist das Vertragsverhältnis bei Maxxim schon beendet, kann die Portierung nur stattfinden, wenn der neue Anbieter den Antrag innerhalb der genannten Frist von 30 Tagen nach Beendigung des Vertrages bei Maxxim stellt.
  • Die Umstellung kann bis zu 11 Tage dauern. In dieser Zeit kann es passieren, dass Sie nicht erreichbar sind und alle Dienste nicht funktionieren. Für die Rufnummernmitnahme verlangt Maxxim 29,95 € (Stand: Juni 2012), der neue Anbieter kann ebenfalls eine Gebühr verlangen, in der Regel ist es aber beim neuen Anbieter kostenlos.

Sie müssen den Vertrag also immer selbst bei Maxxim kündigen, die Rufnummernmitnahme müssen Sie aber beim neuen Anbieter beantragen.

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