Was Sie benötigen
- Kündigungsschreiben
- Mitgliedsausweis
IG-Metall-Mitgliedschaft beenden zum Quartalsende
Ihre Mitgliedschaft in der IG Metall hat mit einer Beitrittserklärung, verbunden mit einer Einzugsermächtigung für den Mitgliedsbeitrag, begonnen. Die Mitgliedschaft wird dadurch beendet, dass Sie kündigen und die Einzugsermächtigung widerrufen.
- Machen Sie sich klar, dass Sie mit einer Kündigung auf Vergünstigungen, die IG-Metall-Mitglieder haben, verzichten. Kostenlose Prozessvertretung und Rechtsberatung in bestimmten Rechtsbereichen (Arbeitsrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Aufenthaltsrecht) sowie finanzielle Unterstützungen im Streikfalle, bei einem Freizeitunfall oder im Todesfall sowie Fortbildungsveranstaltungen sind hier zu nennen.
- Ihre Gründe, weshalb Sie aus der Gewerkschaft austreten wollen, müssen Sie bei Ihrer Kündigung nicht mitteilen.
- Die Kündigungserklärung ist an eine Frist gebunden: Hier gilt eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Quartalsende.
- Das bedeutet, dass Sie die Mitgliedschaft jeweils zum Ende März, Juni, September und Dezember kündigen können. Spätestens sechs Wochen vor dem Ende des jeweiligen Monats muss Ihr Kündigungsschreiben bei der IG-Metall-Verwaltungsstelle, wo Sie als Mitglied registriert sind, vorliegen.
Kündigen der Gewerkschaftsmitgliedschaft nur schriftlich möglich
- Sobald Sie kündigen wollen, schreiben Sie einen Brief unter Angabe Ihrer Personalien sowie der Mitgliedsnummer mit zum Beispiel folgenden Inhalt: "Ich erkläre hiermit meinen Austritt aus der IG Metall zum Ende Juni. Meinen Mitgliedsausweis füge ich bei. Die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung für den Beitrag ziehe ich hiermit zurück. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens und den Austrittstermin."
- Sie können noch hinzufügen: "Da meine Entscheidung absolut feststeht, bitte ich von Anrufen oder persönlicher Ansprache zu meinem Austritt abzusehen."
- Da Sie den Mitgliedsausweis zurückgeben müssen, kündigen Sie per Brief. Sollte seitens der IG Metall doch noch vom Konto abgebucht werden, lassen Sie die Lastschrift zurückgehen.
Zum Ende des von Ihnen gewählten Quartals sind Sie dann, sofern die Sechswochenfrist eingehalten wurde, nicht mehr Mitglied der IG Metall.
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