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Maklervertrag kündigen - das sollten Sie dabei beachten

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Immobilienverkauf ist Vertrauenssache.
Immobilienverkauf ist Vertrauenssache.
Einen Maklervertrag können Sie kündigen, wie jeden anderen Vertrag auch. Aber auch hier gilt: Lesen Sie das, was Sie mit dem Makler vereinbart haben. Danach bestimmt sich, was Sie wie tun können.

Ob und wann Sie einen Maklervertrag kündigen können, richtet sich danach, ob er befristet oder unbefristet abgeschlossen wurde. Auch in diesen Kategorien gibt es wiederum verschiedene Varianten.

Befristete Verträge verlängern sich, wenn Sie nicht kündigen

  • Ihr Maklervertrag kann befristet abgeschlossen sein. Er ist dann für einen bestimmten Zeitraum nicht ordentlich kündbar. Sie haben dem Makler die Aufgabe und die Befugnis übertragen, Ihr Objekt für einen vereinbarten Zeitraum auf dem Markt anbieten zu dürfen.
  • Mit dem Ablauf der Frist endet der Maklervertrag automatisch, ohne dass Sie kündigen müssen, es sei denn, er verlängert sich automatisch. Dann müssen Sie wiederum kündigen.
  • Bedenken Sie, dass das Interesse des Maklers darin begründet liegt, seine Zeit, Geld und Arbeitsaufwand in das Objekt zu investieren und es für eine gewisse Zeit anbieten zu dürfen. Dieser Aufwand macht wenig Sinn und motiviert keinen Makler, wenn er damit rechnen muss, dass Sie ihm den Auftrag gleich wieder entziehen.

Vorsicht bei Alleinaufträgen

  • Haben Sie keinen Zeitraum als solchen vereinbart, legen Makler gerne Wert darauf, einen Alleinauftrag zu erhalten.
  • Sie verpflichten sich dann, für einen bestimmten Zeitraum keinen anderen Makler zu beauftragen und sichern jenem Makler zu, das Objekt konkurrenzlos anbieten zu können. Auch dann können Sie den Maklerauftrag in diesem Zeitraum nicht kündigen. Oft verlängert er sich automatisch, wenn Sie nicht die Kündigung aussprechen.

Maklervertrag ist Vertrauensverhältnis

  • Kündigen können Sie allenfalls dann, wenn Sie dem Makler einen schwerwiegenden Pflichtenverstoß vorwerfen können. Kümmert er sich nachweislich nicht um Ihr Objekt, inseriert er es nicht oder versucht er gar, gegen Ihr Interesse den Kaufpreis zu drücken, kann dieses Verhalten einen wichtigen Grund liefern, der Sie zur fristlosen Kündigung des Maklervertrages berechtigt.
  • Die Vertrauensgrundlage muss in diesen Fällen so nachhaltig beeinträchtigt sein, dass es keinen Sinn macht, ihn weiter mit der Objektvermittlung zu betrauen.

Eventuelle Kündigungsfristen beachten

  • Gibt es im Maklervertrag keinerlei Befristung, können Sie den Maklervertrag jederzeit ohne Einhaltung irgendwelcher Fristen kündigen.
  • Haben Sie jedoch eine Kündigungsfrist zugestanden, müssen Sie Ihre Kündigung nach dieser Frist ausrichten.
  • Eine Provision brauchen Sie nicht zu bezahlen, da diese erfolgsabhängig ist und erst bei einer erfolgreichen Vermittlung verdient ist. Allenfalls dann, wenn Sie mit dem Makler eine Spesenerstattung vereinbart haben, darf er Ihnen die vereinbarten Spesen (Telefongebühren, Kopierkosten, Fahrtkosten) in Rechnung stellen.

Nicht zuviel auf einmal wollen

  • Sie sollten nie mehrere Makler gleichzeitig beauftragen. Ein Maklerauftrag ist auch ein Vertrauensverhältnis. Der Makler ist nur motiviert, wenn er das Gefühl hat, mit Ihnen zum Zuge zu kommen. Mehrere Makler stehen sich gegenseitig im Wege und reichen Ihr Objekt dann nur durch.
  • Vertrauen Sie allenfalls zwei bis drei Maklern und arbeiten Sie mit diesen zuverlässig und vertrauensvoll zusammen. Suchen Sie sich die Makler nach Kompetenz und persönlicher Sympathie aus. Gute Objekte verkaufen sich von selbst, schwierigere Objekte brauchen ihre Zeit. Sie brauchen dazu selbst Geduld. Bevor Sie kündigen, überprüfen Sie, ob Sie nicht überreagieren und Sie den Makler nicht vielleicht überfordern.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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