Wenn Makler nach einem Hauskauf eine Provision erhalten, sollte der Käufer und Zahler der Maklergebühren bedenken, dass dieser möglicherweise nicht nur einen Kundentermin bis erfolgreichen Geschäftsabschluss zu erledigen hatte. Die Maklertätigkeit umfasst eine Reihe von Maßnahmen, die von der Schaltung von Anzeigen bis zu den Besichtigungsterminen reichen.
Maklergebühren beim Hauskauf frei verhandelbar
Selten werden Sie das Glück haben, die Traumimmobilie von einem Bekannten kaufen zu können oder zu erben. Der Gang zum Makler ist für viele zukünftige Hausbesitzer selbstverständlich. Die Auswahl an Immobilien in unterschiedlichen Preisklassen ist groß. Dazu kommt der Service, der gern in Anspruch genommen wird.
- Der Makler macht seinen Vermittlungsservice natürlich nicht umsonst. Die beim Hauskauf oder Grundstückskauf erhobenen Maklergebühren (Maklerprovision) sind grundsätzlich frei verhandelbar.
- In Deutschland sind bei privaten Immobilienverkäufen in Abhängigkeit von einer Region Maklergebühren zwischen 3 Prozent und 7 Prozent plus Mehrwertsteuer des Immobilienkaufpreises üblich.
- Es gibt jedenfalls keine gesetzlichen Vorschriften, die eine Höhe der Provision vorgeben. Bei der Vermittlung von Mietobjekten ist das der Fall. Die Maklergebühren bestimmt meist der Markt selbst. Als Käufer müssen Sie eine Maklerprovision beim Hauskauf nur zahlen, wenn Ihnen das Provisionsverlangen bekannt war und von Ihnen akzeptiert wurde.
Käufer muss ausreichend Kenntnis vom Provisionsverlangen haben
Maklergebühren sind nicht selten ein Grund für Treffen vor Gericht. Nach dem Hauskauf streiten sich Käufer und Makler um die Provisionsverpflichtung.
- Dabei ist der Provisionsanspruch für den Makler nicht so sicher, wie es vielleicht den Anschein hat. Nur wenn ein Makler gewissenhaft vorgeht, hat er einen rechtlich einwandfreien Anspruch auf Maklergebühren.
- Selbst nach der Zusendung des Verkaufsexposés dürfen Sie mit dem Hauseigentümer und Verkäufer Kontakt aufnehmen, ohne dass Sie Maklergebühren bezahlen müssen. Ein Maklervertrag ist keineswegs entstanden. Der Makler muss Ihnen als Käufer in jedem Fall ein Provisionsverlangen zukommen lassen. Kommt es danach zum Besichtigungstermin, dann fallen beim Hauskauf für den Käufer Maklergebühren an.
Wenn Sie beim Makler einen Vertrag unterzeichnen, sollten Sie darauf achten, was Sie unterschreiben. So darf man oft ein besichtigtes Objekt nicht innerhalb einer bestimmten Frist privat erwerben. Bekommt das der Makler mit, kann er seine üblichen Maklergebühren von Ihnen einfordern.
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?