Die Maklerprovision bei der Mietwohnung berechnen
Immer öfter werden auch Mietwohnungen über einen Immobilienmakler angeboten, sodass eine Provision verlangt werden kann. Allerdings gibt es zumindest eine Maximalprovision, die der Mieter dann zahlen muss.
- Zunächst einmal ist zu beachten, dass die Maklerprovision unter der Voraussetzung nicht zu berechnen ist, falls Vermieter und Makler dieselbe Person sind. Nur „unabhängige“ Makler dürfen eine Vermittlungsprovision verlangen.
- Wichtig zu wissen ist, dass die Grundlage für die Berechnung der Provision stets die Kaltmiete ist. Die Kaltmiete ist diejenige Miete, bei der sämtliche Neben- und Energiekosten bereits „herausgerechnet“ sind.
- Meistens ist die Höhe der Provision einfach zu errechnen, denn sie ist – zum Beispiel in der Wohnungsannonce – in Kaltmieten angegeben. Üblich sind meistens zwei Kaltmieten plus Mehrwertsteuer, sodass die Formel 2,38 MM (Monatsmieten) gilt.
Wenn Sie auf dieser Basis zum Beispiel eine Wohnung mit einer Kaltmiete von 500 Euro mieten möchten, dann würde sich die Provision auf 1.000 Euro plus 19 Prozent Mehrwertsteuer belaufen, also insgesamt 1.190 Euro.
Die Provision beim Hauskauf
Auch beim Kauf einer Immobilie wird häufig eine Maklerprovision verlangt, die sich natürlich ebenfalls berechnen lässt.
- Um die Höhe der Provision beim Hauskauf zu berechnen, wird in der Regel der Kaufpreis als Basis genommen. Die Provision wird dann in Prozent gerechnet, zum Beispiel 3,56 Prozent des Kaufpreises.
- In Deutschland ist es üblich, dass der Käufer die volle Provision zahlen muss. Es gibt aber durchaus immer öfter auch Modelle, im Zuge derer sich Verkäufer und Käufer die anfallende Provision des Maklers teilen.
Wenn Sie zum Beispiel eine Immobilie im Gegenwert von 150.000 Euro kaufen und eine Provision von 3,50 Prozent veranschlagt wird, dann würde diese als Summe 5.250 Euro betragen. Dieser Betrag fällt dann unter die sogenannten Kaufnebenkosten.
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